Villmergen lädt zur Mitwirkung bei Rückweisungsanträgen ein
Wie die Gemeinde Villmergen meldet, laufen die öffentliche Auflage sowie das Mitwirkungsverfahren für die Rückweisungsanträge vom 9. Februar bis 11. März 2024.

Die Gemeinde führt eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung für Siedlung und Kulturland durch.
Sie setzt auf Transparenz und Bürgerbeteiligung, indem sie die Rückweisungsanträge der Gemeindeversammlung vom 28. September 2021 gemeinsam durch Mitwirkung und öffentliche Auflage durchführt.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss Artikel 24 Absatz eins des kantonalen Baugesetzes (BauG) öffentlich aufgelegt.
Gleichzeitig findet das Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel drei BauG statt.
Verfügbarkeit der Unterlagen auch online
Diese gemeinsame Durchführung ist ausnahmsweise möglich, da es sich um eine Zonenplananpassung ohne wesentliche räumliche Auswirkungen handelt.
Vom Freitag, 9. Februar 2024, bis und mit Montag, 11. März 2024, liegen die Unterlagen mit dem Vorprüfungsbericht im Foyer des Gemeindehauses, Schulhausstrasse 17, zur Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen können während dieser Zeit auch auf der Webseite der Gemeinde Villmergen eingesehen werden.
Einreichung von Mitwirkungsbeiträgen beim Gemeinderat
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens können sich alle Einwohner zum vorgelegten Planungsdossier äussern.
Mitwirkungsbeiträge sind schriftlich an den Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Berechtigung von Natur- und Umweltschutzorganisationen
Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen gemäss Artikel vier Absatz drei und vier BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Eingaben sind deutlich als Einwendung oder Mitwirkungsbeitrag zu kennzeichnen.










