Da die verschärften Covid-Massnahmen nicht umgesetzt werden können, wird bis auf Weiteres auf die Vermietung des Waldhauses und des Schützenhauses verzichtet.
Die Gemeindeverwaltung in Uezwil.
Die Gemeindeverwaltung in Uezwil. - Nau.ch
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Wie die Gemeinde Uezwil berichtet, hat der Bundesrat am 8. September 2021 die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie wiederum der aktuellen Lage angepasst und neue Vorschriften erlassen.

Finden private Veranstaltungen in öffentlich-zugänglichen Mieträumen statt, gelten die Allgemeinen Veranstaltungsregeln (Schutzkonzeptpflicht sowie Zugangsbeschränkungen mit Zertifikat). Da diese verschärften COVID-Massnahmen nicht umgesetzt bzw. kontrolliert werden können, verzichtet der Gemeinderat ab sofort und bis auf Weiteres auf die Vermietung des Waldhauses und des Schützenhauses.

Die betroffenen Vereine und Privatpersonen, welche die Räumlichkeiten angemietet haben, werden durch die Gemeindekanzlei über die Annullierungen informiert. Bereits bezahlte Bewilligungsgebühren werden zurückerstattet.

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