Neubau an der Zentralstrasse sorgt für Rechtsstreit

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Nach acht Jahren Verfahrensdauer hat Wohlen der Stach AG die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser erteilt. Dagegen wurde Beschwerde eingereicht.

Wohlen
Die Gemeinde Wohlen. - nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Wohlen berichtet, erteilte nach acht Jahren Verfahrensdauer der Gemeinderat der Stach Investment AG am 15. Dezember die Baubewilligung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern an der Zentralstrasse 40. Gegen die Baubewilligung wurde Beschwerde eingereicht.

Am 13. Februar 2018 reichte die Stach Investment AG, Bäch (SZ), dem Bereich Planung, Bau und Umwelt ein erstes Baugesuch für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, einer provisorischen Parkieranlage mit Installationsplatz auf der Parzelle Nr. 2716 und einer Fussgängerbrücke über die Bünz, den Rückbau der bestehenden Parkplätze auf der Parzelle Nr. 6161 an der Zentralstrasse 40 zur Prüfung und Genehmigung ein. Gegen das Baugesuch sind mehrere Einwendungen erhoben worden.

Neues Baugesuch und erteilte Bewilligung mit Auflagen

Am 10. Juni 2024 hat die Bauherrschaft das Baugesuch mit diversen Projektänderungen neu eingereicht. Aufgrund der bisherigen Verfahrensdauer, der teilweise geänderten Vorschriften und der in der Zwischenzeit erfolgten Projektänderungen durch die Bauherrschaft sowie der allenfalls geänderten Eigentumsverhältnisse der Nachbarliegenschaften ist das Bauvorhaben wie ein neues Baugesuch behandelt worden. Auch gegen die Projektüberarbeitung sind mehrere Einwendungen erhoben worden.

Am 15. Dezember 2025 erteilte der Gemeinderat, gestützt auf die Zustimmung der Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau vom 25. August 2025, die Baubewilligung für das nachgesuchte Bauvorhaben mit Auflagen und Bedingungen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Einwendungen abgewiesen, soweit hierauf eingetreten werden konnte.

Sprungbeschwerde an das Verwaltungsgericht

Mehrere Einwender haben gegen die Baubewilligung vom 15. Dezember 2025 Beschwerde erhoben. Die Beschwerdeführer haben die direkte Beurteilung der Beschwerde durch das Aargauer Verwaltungsgericht (Sprungbeschwerde) beantragt.

Beanstandet werden insbesondere das vorgesehene Parkplatzangebot, die Erschliessungssituation, die Einbauten in den Gewässerraum, die Auswirkungen auf das Grundwasser sowie die zusätzlichen Pfählungen.

Die Einpassung ins Ortsbild sowie der Schutz der Bäume der umliegenden Nachbarparzellen werden in der Beschwerde hingegen nicht bemängelt.

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