Im Kanton Aargau soll das Kaminfeger-Monopol nun doch abgeschafft werden. Der Regierungsrat setzt mit der entsprechenden Gesetzesrevision eine vom Grossen Rat 2016 überwiesene FDP-Motion um.
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Ein erster Anlauf zur Abschaffung des Monopols war im Parlament gescheitert

Der Regierungsrat will mit der Revision des Brandschutzgesetzes die Konzessionierung und Aufsicht durch die Gemeinden aufheben. Fallen sollen auch die Gebietsmonopole und der kantonale Höchsttarif. Dies geht aus dem am Freitag veröffentlichten Revisionsentwurf hervor.

Künftig sollen Personen mit Meisterdiplom oder gleichwertiger Ausbildung nach Anmeldung bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) in eine Liste der zugelassenen Kaminfegerpersonen eingetragen werden. Auf diese Weise würden die Kaminfeger zur Ausübung ihres Berufes auf dem gesamten Kantonsgebiet berechtigt sein, hält der Regierungsrat fest.

Im März 2013 hatte der Grosse Rat die Vorlage zur Revision des Brandschutzgesetzes versenkt. Auf Antrag der FDP trat das Parlament damals nicht auf das Geschäft ein. Es bestand die Angst, dass auch ausländische Kaminfeger die Aargauer Kamine russen könnten.

Die vom Grossrat versenkte Vorlage wollte das Monopol etwas lockern. So sollte der Kaminfeger auf unbürokratische Weise gewechselt werden können.

Im zweiten Anlauf will der Regierungsrat weitere Anforderungen an das Kaminfegerwesen lockern. Im Einklang mit den schweizweit geltenden Vorschriften der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen (VKF) soll der Eigenverantwortung der Anlageneigentümer weit mehr Raum gewährt werden als heute.

Der Regierungsrat setzt vor allem auf die Eigenverantwortung. Die Gemeinden und die AGV sollen selbst entscheiden, wie oft die Anlagen kontrolliert werden müssen.

Feuerverbote im Sommer

Der Regierungsrat will auch klar regeln, welche Gemeinwesen und Behörden bei einem heissen und trockenen Sommer ein Feuerverbot anordnen können. Er schlägt vor, dass die Abteilung Bevölkerungs- und Zivilschutz im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) zuständig ist. Den Gemeinden soll wie bisher das Recht zukommen, kantonale Verbote zu verschärfen oder eigene zu erlassen.

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