Brunegg: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Chantal Siegenthaler
Chantal Siegenthaler

Wohlen,

Der Gemeinderat Brunegg bietet Grundstückeigentümer, überhängende Äste und Hecken bis Mitte August zurückzuschneiden.

Sträucher schneiden Rückschnitt
Entsprechen Bepflanzungen nicht den Vorgaben, steht ein Rückschnitt an. - Alexas_Fotos / Pixabay

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen werden ersucht, ihre Hecken, Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Die lichte Höhe muss bei Fahrbahnen 4,50 m und bei Gehwegen 2,50 m betragen.

Bäume zurückschneiden
Überhängende Äste und Hecken zurückschneiden. - brunegg.ch

Hecken, Bäume und Sträucher sind auf die Grenze zurückzuschneiden. Im Bereich von Einmündungen und Ausfahrten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Sichtzonen freigehalten werden. Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbzeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

Das Zurückschneiden muss bis Mitte August 2020 vorgenommen werden. Der Gemeinderat Brunegg hat Roland Suter mit der Kontrolle beauftragt.

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