Bremgarten AG: Stimmcouverts müssen bis 09.30 Uhr eingetroffen sein
Für den Urnengang vom 18. Oktober 2026 trafen in Bremgarten AG viele Couverts zu spät ein. Vor dem 29. November gilt es deshalb, die Fristen zu beachten.

Für den Urnengang vom 18. Oktober 2026 wurden viele Abstimmungscouverts zu spät eingereicht. Briefliche Stimmabgaben sind nur gültig, wenn sie spätestens bis zum Ende der Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Stadtverwaltung eintreffen. In Bremgarten ist dies am jeweiligen Wahl- oder Abstimmungssonntag um 09.30 Uhr.
Alle Eingaben, welche später eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für den Urnengang vom 29. November 2026 gilt es daher folgendes zu beachten:
Per Post:
Das Antwortkuvert muss spätestens am Dienstag, 24. November 2026, in einen Briefkasten der Post eingeworfen werden. Es ist darauf zu achten, dass der Briefkasten noch am gleichen Tag geleert wird.
Bei der Stadtverwaltung:
Das Antwortcouvert muss spätestens am Abstimmungssonntag, 29. November 2026, vor der Urnenschliessung um 09.30 Uhr direkt in den Briefkasten beim Rathaus eingeworfen werden.






