Die Gemeinde Uezwil bittet die Bewohner um Einhaltung der Ruhezeiten von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 6 Uhr.
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Der Zeiger einer Uhr steht auf zwei Uhr. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH
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Wie die Gemeinde Uezwil berichtet, ruft der Gemeinderat die im Polizeireglement definierten Ruhezeiten in Erinnerung:

Werktags von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen sind lärmige Arbeiten wie z. B. Rasenmähen, Häckseln, Bohren, Fräsen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten untersagt.

Von 22 bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe. Während dieser Zeit ist das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, verboten. Davon ausgenommen sind dringende, witterungsabhängige landwirtschaftliche Arbeiten oder die kurzfristige Behebung eines Notstandes.

Mit der nötigen Rücksichtnahme lassen sich Konflikte vermeiden. Die Bevölkerung wird gebeten, die Ruhezeiten einzuhalten.

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