Wintherthur: Neue Überbrückungsleistung ab 1. Juli
Am 1. Juli 2021 tritt die neue Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose in Kraft.

Diese neue Sozialversicherungsleistung dient der Existenzsicherung von älteren Arbeitslosen, um die Zeit von der Aussteuerung bis zum AHV-Rentenalter zu überbrücken. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Personen, die ab dem 1. Januar 2021 ausgesteuert und mindestens 60 Jahre alt sind, können ab sofort Ihren Anspruch auf die neue Überbrückungsleistung geltend machen.
Folgende Voraussetzungen müssen sie erfüllen: Wohnsitz in der Schweiz, Vermögen kleiner als 50 000 Franken (Einzelperson) bzw. 100 000 Franken (Ehepaare) und mindestens 20 AHV-Beitragsjahre, davon mindestens 5 Jahre nach dem 50. Altersjahr. Zudem darf kein Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente bestehen und die anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Ein-nahmen übersteigen.
Anmeldung ab sofort möglich
Personen, die in Winterthur, Brütten oder Schlatt ihren Wohnsitz haben, können sich ab sofort für die neue Überbrückungsleistung bei der Abteilung Zusatzleistungen anmelden. Jede Anmeldung wird individuell geprüft; Leistungen werden frühestens ab Ende Juli ausbezahlt. Sie entsprechen in etwa der Höhe von Ergänzungsleistungen.
Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet, aber keinen Anspruch auf Überbrückungsleistungen hat, wendet sich in Winterthur an die Sozialberatung, Zentrale Anlaufstelle ZAS.
Unterstützung für ältere Arbeitslose
Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, geraten oft in eine schwierige Lage. Sie haben meist grosse Schwierigkeiten, eine neue Arbeit zu finden.
Mit den Überbrückungsleistungen soll sichergestellt werden, dass die Existenz von älteren Arbeitslosen bis zum Erreichen des AHV-Alters gesichert werden kann, ohne dass sie Sozialhilfe beantragen müssen. Die Überbrückungsleistungen orientieren sich eng am Modell der Ergänzungsleistungen.