Nach einem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes ändert die Stadt Winterthur ihre E-Trottinett-Regeln: Ab kommendem Jahr müssen die Betreiber Gebühren zahlen. Dafür können sie bereits in diese Jahr mehr E-Trottinetts aufstellen, bis zu 1050 Stück.
trottinett tretroller
E-Trottinett. (Symbolbild) - sda
Ad

Anfang des Jahres entschied das kantonale Verwaltungsgericht, dass bei stationslosen Zweirad-Verleihsystemen eine so genannt «gesteigerte Nutzung des öffentlichen Grunds» vorliegt. Diese sei bewilligungs- und gegebenenfalls auch gebührenpflichtig.

Die Stadt Winterthur erhob bisher keine Gebühren und wollte von den Betreibern auch keine Bewilligung sehen, setzte dafür aber eine Obergrenze von maximal 400 E-Trottinetts auf Stadtgebiet.

Diese Regel gilt nun nicht mehr, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte: Neu dürfen die sieben in Winterthur angemeldeten Anbieter je bis zu 150 E-Trottinette aufstellen. Das heisst, dass auf Stadtgebiet neu bis zu 1050 Trottinette platziert werden können.

Damit es nicht zu einem Chaos kommt, will die Stadt zusätzliche Lagerflächen organisieren. Auf diesen sollen dann die nicht korrekt abgestellten und deshalb eingezogenen Trottinette gelagert werden.

Im Gegenzug für die 1050 erlaubten E-Trottinette müssen die Anbieter der Stadt künftig aber eine Gebühr zahlen. Wie gross diese sein wird, ist noch offen. Eine Regelung fehlt bisher. Die Gebühr wird voraussichtlich deshalb erst auf 2023 eingeführt.

Der Stadtrat betonte in seiner Mitteilung, dass die Bewilligung für die maximal 1050 E-Trottinette in diesem Jahr eine Ausnahme seien. Im kommenden Jahr würden die Vorgaben wohl neu geregelt.

Ad
Ad