Der Stadtrat setzt die im Postulat geforderte Tempo-30-Zone rund um die Altstadt Winterthurs in 2022 um. Dadurch soll der Verkehrsablauf harmonisiert werden.
Die Marktgasse in der Winterthurer Altstadt.
Die Marktgasse in der Winterthurer Altstadt. - Keystone
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Das Postulat «Tempo 30 rund um die Altstadt» wurde im August 2019 an den Stadtrat überwiesen. Mit dem Postulat wurde der Stadtrat eingeladen, möglichst viele Strassenzüge rund um das Gebiet Altstadt und Neuwiesen mit Tempo 30 zu signalisieren.

Im vom Stadtrat im Juni 2021 genehmigten Zielbild Temporegime wird festgehalten, dass die verschiedenen Bedürfnisse im Strassenraum ausgewogen im Sinne der Koexistenz berücksichtigt werden sollen.

Es zielt auf die Schaffung einer Verkehrskultur der gegenseitigen Rücksichtnahme, den Dominanzausgleich im Strassenraum, den gleichmässigen Verkehrsfluss auf tieferem Geschwindigkeitsniveau sowie die Reduktion der Lärmbelastung für Anwohnende ab.

Im September 2021 hat das Stadtparlament den Bericht zum Postulat mit 32 zu 22 Stimmen in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen.

Verkehr wird stadtverträglich gestaltet

Die im Juni 2021 genehmigte räumliche Entwicklungsperspektive Winterthur 2040 hält bezüglich des Themas Mobilität fest, dass in der Stadt der Mensch im Mittelpunkt steht und dass sich die künftige Mobilität daran ausrichtet.

Der Verkehr soll stadtverträglich gestaltet werden, indem unter anderem die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert wird. In einem ersten Schritt wurden für die Strassen östlich der Bahngleise Verkehrsgutachten erarbeitet.

Diese kommen zum Schluss, dass die Anordnung von Tempo 30 auf diesen Abschnitten zu befürworten ist und die Massnahmen notwendig, zweck- und verhältnismässig sind.

Tempo 30 bewirkt eine Verbesserung der Situation für den Fuss- und Veloverkehr, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine Reduktion der Lärmbelastung. In der Folge hat der Stadtrat nun einige Strassen Tempo-30-Zonen beschlossen. Diese sind auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.

Minimale Zeitverluste durch Tempo 30

Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und für den öffentlichen Verkehr entstehen mit der verringerten Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer auf diesen Abschnitten lediglich minimale Zeitverluste.

Darüber hinaus werden keine weiteren negativen Auswirkungen erwartet. Der Stadtrat geht davon aus, dass die angestrebte Verkehrsberuhigung ohne Veränderungen in Angebot und Fahrzeugeinsatz von Stadtbus zu bewältigen sein wird.

Mit einer mit dem Fahrplanwechsel koordinierten Umsetzung können negative Auswirkungen auf die Fahrplanstabilität und die Anschlusssicherheit verhindert werden. Dies wird mit einem Monitoring überprüft.

Tempo 30 wird im Herbst 2022 umgesetzt

Auf dem Bahnhofplatz, der Stadthaus- und Bankstrasse sowie den angrenzenden Abschnitten der Lind- und Museumstrasse wird Tempo 30 bereits diesen Herbst umgesetzt.

Der Stadtrat ist überzeugt, mit der nun beschlossenen Umsetzung von Tempo 30 rund um die Altstadt den Strassenraum aufwerten und das Winterthurer Verkehrsnetz für die Zukunft gestalten zu können.

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