Winterthur hat Atelierstipendium Belgrad vergeben

Stadt Winterthur spricht das Atelierstipendium der Künstlerin Stefanie Kägi, die den viermonatigen Aufenthalt mit ihrer Familie wahrnehmen wird, zu.

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Pinsel liegen in einem Atelier bereit. (Symbolbild) - Keystone

Die Städtekonferenz Kultur (SKK), der auch die Stadt Winterthur angehört, verfügt über zwei Ateliers in Belgrad, in denen jeweils Kulturschaffende aus zwei verschiedenen Schweizer Städten wohnen und arbeiten. Dieses Atelier soll neu im Rahmen eines Pilotversuchs auch Kulturschaffenden und ihren Familien oder Künstler-Kollektiven zur Verfügung stehen.

Stipendium an Künstlerin Stefanie Kägi vergeben

Das Stipendium wurde an die Künstlerin Stefanie Kägi vergeben, die beide Ateliers für den Aufenthalt mit ihrer Familie nutzen kann. Stefanie Kägi (Jahrgang 1987) ist bildende Künstlerin, die 2017 mit dem Förderpreis der Stadt Winterthur ausgezeichnet wurde.

Sie absolvierte das Studium der Malerei an der Kunsthochschule Berlin und kann bereits zahlreiche Einzel- und Gruppenausstellungen in der Schweiz und im Ausland nachweisen. 2022 folgt die Einzellausstellung im Kulturhaus Villa Sträuli in Winterthur. In ihrem Werk interessiert sich Kägi unter anderem für traditionelles Handwerk, das sie in diversen Medien umsetzt – von Papier, Stickereien, Stoff und Leinwandarbeiten bis hin zu Wandmalereien.

In Belgrad möchte sie sich mit dem serbischen Designer Aleksandar Joksimović, dem ersten Modedesigner auf jugoslawischem Territorium, auseinandersetzten und dabei die Phänomene der Verwestlichung, die plötzlich die visuelle Identität Jugoslawiens bestimmten, untersuchen.

Dabei sollen Arbeitsansätze entstehen, die sich aus der Verbindung von Design, Mode und Kunst ergeben. Der Aufenthalt ist vom 1. April bis am 31. Juli 2023 vorgesehen.

Viermonatiger Aufenthalt im Atelier

Für Winterthurer Kulturschaffende, ihre Familien oder Künstler-Kollektive wird das Atelier periodisch für einen viermonatigen Aufenthalt öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt bewarben sich drei Künstler beziehungsweise Kollektive für das Stipendium.

Teilnahmeberechtigt waren Kulturschaffende aller Sparten, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Stadt Winterthur wohnen oder durch ihre künstlerische Arbeit mit dem Kulturleben in der Stadt Winterthur in besonderer Beziehung stehen.

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