Teuerungsausgleich

    Winterthur gewährt Teuerungsausgleich für grosse Kulturinstitutionen

    Wie die Stadt Winterthur angibt, wird den grossen Kulturinstitutionen ein Teuerungsausgleich auf den Subventionsbeiträgen in der Höhe von 1,64 Prozent gewährt.

    Theater in Winterthur
    Das Theater in Winterthur mit dem Hochhaus «Roter Turm» im Hintergrund. (Symbilbild) - Keystone

    Wenn es die finanziellen Verhältnisse der Stadt zulassen, kann der Stadtrat die Subventionsbeiträge bei grossen Kulturinstitutionen mit unbefristeten Subventionsverträgen ganz oder teilweise der Teuerung anpassen.

    Im Maximum darf die Anpassung zur gleichen Zeit und im gleichen Ausmass erfolgen, wie die Teuerung auf den Löhnen des städtischen Personals ausgeglichen wird.

    Im Dezember 2022 beschloss der Stadtrat, die Löhne der städtischen Mitarbeitenden auf Anfang Januar 2023 mit zwei Prozent der Teuerung anzupassen.

    Der Stadtrat hat nun beschlossen, dem Kunst Museum Winterthur, dem Technorama, dem Musikkollegium und dem Theater Winterthur rückwirkend für das Kalenderjahr 2023 ebenfalls einen Teuerungsausgleich zu gewähren.

    Subventionsbeiträge unterliegen nicht der Teuerung

    Der Teuerungsausgleich wird mit 1,64 Prozent auf den Subventionsbeiträgen mit den erwähnten Institutionen berechnet, er beträgt insgesamt 161'370 Franken.

    Die Subventionsbeiträge, die auf Basis der befristeten Subventionsverträge entrichtet werden, unterliegen hingegen nicht der Teuerung.

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