Premiere: Neues «E-Counting» vereinfacht die Stimmabgabe

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Winterthur Stadt,

Am 14. Juni setzt die Gemeinde Seuzach erstmals das «E-Counting» ein. Stimmzettel werden künftig eingescannt, was den Aufwand und Fehler im Wahlbüro reduziert.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne. (Symbolbild)
Persönliche Stimmabgabe an der Urne. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Seuzach informiert, setzen am Abstimmungssonntag vom 14. Juni neun Zürcher Gemeinden erstmals das elektronische Auszählen von Stimmzetteln ein. Beim sogenannten «E-Counting» erhalten die Stimmberechtigten neu einen einzigen Stimmzettel zum Ankreuzen.

Beim sogenannten «E-Counting» werden die Stimmzettel nicht mehr manuell sortiert und gezählt, sondern eingescannt und softwaregestützt ausgewertet. Möglich ist das dank eines einheitlichen, maschinenlesbaren Stimmzettels, auf dem alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen eines Urnengangs aufgeführt sind.

Die Stimmberechtigten setzen ihre Stimme, indem sie ein Kreuz in das entsprechende Feld eintragen. Die bisherige handschriftliche Angabe von «Ja» oder «Nein» entfällt.

Pilotprojekt für elektronische Stimmenzählung

Beim Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2026 wird «E-Counting» in mehreren Zürcher Gemeinden erstmals angewendet. Nach aktuellem Stand beteiligen sich neun Gemeinden: Seuzach, Zollikon, Hittnau, Egg, Küsnacht, Rafz, Meilen, Regensdorf und Obfelden.

Die neun Gemeinden umfassen knapp 60’000 Stimmberechtigte, das sind knapp 6 Prozent der Stimmberechtigten im Kanton. Es steht weiteren Gemeinden frei, E-Counting künftig ebenfalls einzuführen.

Aufwand und Fehler reduzieren

Das neue Verfahren vereinfacht die Stimmabgabe und reduziert den organisatorischen Aufwand in den Gemeindewahlbüros erheblich. Gleichzeitig trägt es dazu bei, die Fehleranfälligkeit bei der Auszählung zu verringern.

«E-Counting» ist in der Schweiz etabliert und wird bereits in über 100 Gemeinden und Städten eingesetzt. Der Bundesrat hat den Einsatz für eidgenössische Vorlagen im Jahr 2018 bewilligt und klare Anforderungen definiert, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Auszählung zu gewährleisten.

Dazu gehören unter anderem technische Kontrollen, die Durchführung repräsentativer Stichproben sowie klare Zugriffsregelungen.

Kanton öffnet Tür für digitale Stimmenzählung

Die Direktion der Justiz und des Innern bewilligt den Einsatz dieser Technologie jetzt auch für kantonale und kommunale Abstimmungen im gesamten Kantonsgebiet. Die Verantwortung für die korrekte Auszählung verbleibt aber beim zuständigen Gemeindewahlbüro.

Der erstmalige Einsatz von E-Counting wird von der Organisation «egovpartner» koordiniert und vom Statistischen Amt fachlich begleitet. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Gemeinden, die die notwendige Software und die Infrastruktur eigenständig beschaffen.

Vorerst wird «E-Counting» ausschliesslich bei Abstimmungen eingesetzt. Für eine Anwendung bei Wahlen besteht im Kanton zurzeit keine gesetzliche Grundlage.

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