Mindestlohn in Winterthur verzögert sich wegen Rekurs
Gegen die Einführung eines Mindestlohns in Winterthur ist ein Rekurs eingereicht worden. Die Inkraftsetzung des Mindestlohns verzögert sich damit.

Die Winterthurer Stimmberechtigten hatten einem Mindestlohn von mindestens 23 Franken pro Stunde am 18. Juni mit 65,5 Prozent zugestimmt. Arbeitgeberverbände kündigten in der Folge an, gegen die Vorlage auf juristischem Weg vorgehen zu wollen.
Über deren nun eingereichten Rekurs wird zunächst der Bezirksrat befinden. Dessen Entscheid kann dann zunächst ans kantonale Verwaltungsgericht und daraufhin ans Bundesgericht gezogen werden.