Schötz genehmigt den beantragten Sonntagsverkauf

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Wie die Gemeinde Schötz berichtet, hat der Gemeinderat den beantragten Sonntagsverkauf vom 19. Dezember 2021 genehmigt.

Verbraucher beim Shoppen
Verbraucher beim Shoppen - dpa/AFP/Archiv

Der Gemeinderat Schötz genehmigt den beantragten Sonntagsverkauf vom 19. Dezember 2021 und erteilt die entsprechende Bewilligung. Diese gilt selbstverständlich für alle Verkaufsgeschäfte in Schötz.

Gestützt auf § 9 Abs. 4 des kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes kann der Gemeinderat gestatten, die Verkaufsgeschäfte an zwei Sonntagen im Jahr offen zu halten, wobei ein Sonntag auf den Monat Dezember fallen muss.

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