Schötz genehmigt den beantragten Sonntagsverkauf
Wie die Gemeinde Schötz berichtet, hat der Gemeinderat den beantragten Sonntagsverkauf vom 19. Dezember 2021 genehmigt.

Der Gemeinderat Schötz genehmigt den beantragten Sonntagsverkauf vom 19. Dezember 2021 und erteilt die entsprechende Bewilligung. Diese gilt selbstverständlich für alle Verkaufsgeschäfte in Schötz.
Gestützt auf § 9 Abs. 4 des kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes kann der Gemeinderat gestatten, die Verkaufsgeschäfte an zwei Sonntagen im Jahr offen zu halten, wobei ein Sonntag auf den Monat Dezember fallen muss.