Infotafeln für Veranstaltungen in Zell
Der Gemeinderat hat das aus dem Jahr 2008 stammende Benützungsreglement für die drei Infotafeln mit Wirkung per 1. Januar 2020 zweckbestimmter und klarer erneuert.

Die drei Tösstalgemeinden Turbenthal, Wila und Zell haben Anfang 2008 ihre Infotafeln bei den Ortseingängen gemeinsam beschafft. In der Gemeinde Zell wurden drei Infotafeln montiert und zwar zwei Tafeln in Kollbrunn (aus Richtung Sennhof beim Ortseingang und aus Richtung Weisslingen bei der Tössbrücke) sowie eine Tafel in Rämismühle (aus Richtung Turbenthal bei der Abzweigung Zentrum Rämismühle).
Die Anschaffung der drei Infotafeln belief sich seinerzeit auf 35‘000 Franken. Die Zeller Infotafeln sind gut erhalten und können weiter genutzt werden.
Die Infotafeln erfreuen sich sehr grosser Beliebtheit, was der volle Belegungsplan zeigt. Der aktuelle Belegungsplan, das Bestellformular und die massgebenden Bestimmungen sind abrufbar auf www.zell.ch > Verwaltung > Dienstleistungen / Informationen.
Die in der Anwendung einfachen Einschubtafeln weisen auf öffentliche Veranstaltungen hin. Im Benützungsreglement werden die Nutzungsmodalitäten, die Prioritäten der Veranstaltungen, die Standorte, Kosten, Benützungsdauer sowie Reservation der Einschubtafeln geregelt. Das aus dem Jahr 2008 stammende Benützungsreglement wurde seither nicht mehr angepasst.
Benützungsreglement neu ausgestaltet
Da die Nachfrage mit dem grossen Bevölkerungswachstum stark zugenommen hat und Unklarheiten aufgetreten sind, ob gewisse Veranstaltungen eine Nutzungsberechtigung auslösen oder nicht, hat der Gemeinderat das Benützungsreglement neu ausgestaltet. Die per 1. Januar 2020 wirksamen Bestimmungen sind nachstehend zusammengefasst (Gemeinderatsbeschluss Nr. 283/2019):
– Benützungsberechtigt sind alle in der Gemeinde Zell kulturell, sportlich, politisch oder gemeinnützig tätigen Vereine, Interessengemeinschaften oder Behörden. Es besteht kein Benützungsrecht. Kommerzielle Anlässe werden nicht bewilligt. Es können nur Veranstaltungen bewilligt werden, die in der Gemeinde Zell stattfinden und im öffentlichen Interesse stehen.
– Priorität haben: Anlässe der Gemeinde Zell, öffentliche politische Veranstaltungen, öffentliche kulturelle und sportliche Anlässe, übrige öffentliche Anlässe (ohne kommerziellen Zweck)
– Die Benützungsdauer beträgt in der Regel 14 Tage (mind. 7 Tage, max. 21 Tage). Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Aushang von max. 21 Tage. Die Kürzung des Aushangs bleibt auch nach der Bewilligung vorbehalten. Der Aushang erfolgt in der Regel von Montag bis Sonntag.