Öffentliche Auflage Gewässerräume Hergiswil bei Willisau
Wie die Gemeinde Hergiswil bei Willisau berichtet, wird die Teilrevision der Ortsplanung der Gewässerraumfestlegung vom 6. Februar bis 8. März 2023 aufgelegt.

Die Gewässerräume ausserhalb Bauzone werden in einem separaten Verfahren behandelt.
Im Sommer 2021 wurden die Gewässer zusammen mit Mitgliedern der Ortsplanungskommission und dem Landwirtschaftsbeauftragten Joel Wapf abgelaufen und fotografisch aufgenommen.
Anschliessend wurden diese von unserem Ortsplaner Kost + Partner AG entsprechend weiterverarbeitet. Der Kanton Luzern hat inzwischen seine Stellungnahme dazu abgegeben.
Die Gewässerraumfestlegung wurde leicht geändert
Im November/Dezember 2022 wurde eine öffentliche Mitwirkung zur Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone durchgeführt.
Dazu fand am Mittwoch, 16. November 2022, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Aufgrund von Eingaben und Fragen wurden nach der öffentlichen Mitwirkung einige wenige Änderungen an der Gewässerraumfestlegung vorgenommen.
Die Definition des Gewässerraums
Die Gewässerräume dienen zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz sowie der Gewässernutzung.
Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden (Artikel 41c GSchV).
Für bestehende Bauten im Gewässerraum gilt die Bestandesgarantie (Paragraf 178 PBG).
Landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Gewässerräumen
Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung hat extensiv zu erfolgen (Artikel 41a Gewässerschutzverordnung GSchV).
Für die meisten eingedolten Gewässerabschnitte gelten allerdings keine Bewirtschaftungseinschränkungen.
Die Ausnahmen von den Bewirtschaftungseinschränkungen werden im Zonenplan orientierend dargestellt.
Die Breite der Gewässerräume ergibt sich aus Artikel 41a Gewässerschutzverordnung, ist abhängig von der natürlichen Gerinnesohlenbreite und wird durch die kantonalen Dienststellen berechnet.
Öffentliche Auflage 6. Februar bis 8. März 2023
Im Sinn der Paragrafen sechs Absatz 3b und 61 Absatz eins des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die Teilrevision der Ortsplanung betreffend Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone auf der Gemeindeverwaltung vom 6. Februar bis 8. März 2023 öffentlich aufgelegt.
Während dieser Zeit können Personen, Behörden oder Organisationen, welche gemäss Paragraf 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Zonenplanänderung haben, von ihrem Einspracherecht beim Gemeinderat Gebrauch machen.
Die Akten sind auf der Gemeindeverwaltung verfügbar oder können auch im Internet eingesehen werden.
Sprechstunde am 14. Februar 2023 mit Anmeldung
Der Gemeinderat will den interessierten Einwohnern sowie den betroffenen Grundeigentümer die Möglichkeit geben, sich persönlich zu informieren und Fragen stellen zu können.
Am Dienstag, 14. Februar 2023, von 18 bis 21 steht der Gemeinderat und der Ortsplaner zur Verfügung.
Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung Hergiswil bei Willisau bis Freitag, 10. Februar 2023, mit Angabe der Themen/Fragen anmelden.
Weiteres Vorgehen
Allfällige Einsprachen werden innert nützlicher Frist behandelt.
Anschliessend wird an einer nächsten Gemeindeversammlung die Gewässerraumfestlegung ausserhalb Bauzone den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.