Fussgängerstreifen wird durch «Füessli»-Markierung ersetzt
Die Gemeinde Wikon verschiebt die Querungsstelle an der Bahnhofstrasse und bringt statt eines Fussgängerstreifens die «Füessli»-Markierung auf dem Trottoir an.

Momentan hält der Fussgängerstreifen bei der Bahnhofstrassse (von Brittnau herkommend direkt nach der ersten Kurve) die Sicherheitsvorschriften nicht ein, berichtet die Gemeinde Wikon. Die Situation ist sehr unübersichtlich.
Der Gemeinderat hat in Absprache mit der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur des Kantons Luzern die Situation für die Verschiebung des Fussgängerstreifens begutachtet. Da die erforderliche Fahrzeugmenge nicht erreicht wird, wurde entschieden, dass an der neuen Querungsstelle kein Fussgängerstreifen mehr markiert wird, sondern auf dem Trottoir die Markierung «Füessli» angebracht werden.
Die Querungsstelle wird um einige Meter Richtung Brittnau verschoben, sodass die Sichtwinkel besser eingehalten werden können.
«Füessli» zeigen sichere Querungsstellen an
Die «Füessli» dienen dazu, Fussgängerinnen und Fussgängern die am besten geeignete Querungsstelle in einem Streckenabschnitt ohne Fussgängerstreifen anzuzeigen. Dabei handelt es sich um die Stelle mit der für Fussgängerinnen und Fussgänger grösstmöglichen Sichtweite auf den Fahrverkehr.
«Füessli» dürfen nur auf dem Trottoir oder auf Fussgängerflächen angebracht werden. Die Fussgängerinnen und Fussgänger sind gegenüber dem Fahrverkehr auf der Fahrbahn nicht vortrittsberechtigt, und sie sind nicht verpflichtet, diese Querungsstelle zu benützen. Der Fahrverkehr soll durch die «Füessli» nicht beeinträchtigt werden.
Markierungsarbeiten werden koordiniert
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung die Kinder über die Bedeutung der «Füessli» zu informieren. Die Markierungsarbeiten werden mit anderen Projekten koordiniert und der Ausführungstermin wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.