Wie die Gemeinde Ettiswil berichtet, sind von Eigentümern und Verwaltern leer stehende Wohnungen und Häuser bis 5. Juni 2023 der Gemeindekanzlei zu melden.
Die Gemeindeverwaltung von Ettiswil.
Die Gemeindeverwaltung von Ettiswil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Per 1. Juni ist die Zählung der Leerwohnungen und Häuser durchzuführen.

Als Leerwohnung gelten Wohnungen zur Unterbringung einer oder mehrerer Haushalte, die zum Zeitpunkt der Zählung nicht besetzt sind (Mietwohnungen, Wohnungen zum Verkauf).

Die Gemeinde bittet alle Vermieter, die leer stehenden Wohnungen bis am Montag, 5. Juni 2023, der Gemeindekanzlei zu melden.

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