Mutter

    57-jähriger Luzerner ignoriert Hausverbot seiner eigenen Mutter

    Aira Flückiger
    Aira Flückiger

    Hinterland,

    Ein familiärer Rechtsfall beschäftigt die Region Willisau LU. Ein Mann ignorierte das Hausverbot seiner Mutter und wurde dafür schuldig gesprochen.

    Einfamilienhaus
    Ein 57-jähriger Mann missachtete das Hausverbot seiner Mutter und wurde dafür verurteilt. (Symbolbild) - Pexels

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Mann ignorierte das Hausverbot seiner eigenen Mutter in Willisau LU.
    • Das Bezirksgericht verurteilt den Mann wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
    • Das Hausverbot wurde wegen eines Erbstreites erteilt.

    Im Herbst 2021 besuchte ein 57-jähriger Mann das Haus seiner Eltern in der Region Willisau LU. Das Problem: Seine betagte Mutter, die im Haus wohnt, hatte ihm schon Jahre davor ein Hausverbot erteilt. Aufgrund des Besuches hat sie ihn wegen Hausfriedensbruch angezeigt.

    Das Bezirksgericht Willisau hat den Mann dann vor einem Jahr wegen Hausfriedensbruch und geringfügiger Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Laut Anklageschrift kam der Mann an beschriebenem Tag ins Haus seiner Mutter, durchsuchte im Büro eine Schublade und zerschmetterte im Wohnzimmer ein Bild mit einem Stuhl. Über den Vorfall berichtete die «Luzerner Zeitung».

    Mutter wurde aufgefordert, Dokument zu unterschreiben

    Gegenüber der Polizei sagte die Mutter später aus, ihr Sohn habe sie bei seinem Besuch dazu aufgefordert, ein Dokument zu unterschreiben. Er habe ihr gedroht, sie zu schikanieren. Das habe er es bereits in der Vergangenheit getan, so die Mutter.

    Das Hausverbot, von dem der Mann laut eigenen Aussagen nichts wusste, wurde zuerst 2018 mündlich ausgesprochen. Danach soll es in schriftlicher Form an ihn verschickt worden sein. Sogar auf dem örtlichen Polizeiposten ist das Verbot hinterlegt, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

    Im Streit ist die Familie aufgrund von Erbe. Als der Vater des beschuldigten Mannes und seiner Schwester starb, verzichteten die Geschwister auf das Erbe zugunsten ihrer Mutter. Vor fünf Jahren beschloss die Mutter, das Haus ihrer Enkelin zu schenken und nur das Nutzniessungsrecht bis zu ihrem Tod zu behalten.

    Der Mann wurde darüber erstmals nicht informiert. Das traf ihn und er bekam Angst, das Erbe zu verlieren. Die gesuchten Gespräche vonseiten des Mannes liefen nicht gut. Seither ist die Familie zerrüttet.

    Hatten Sie schon einmal einen Erbstreit in der Familie?

    Das Bezirksgericht Willisau sah die Aussagen des Mannes nicht als glaubwürdig an. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe zu je 200 Franken und einer Busse von 800 Franken verurteilt. Weiter muss er 2900 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Der Mann zog das Urteil weiter an das Kantonsgericht – der Entscheid ist noch nicht bekannt.

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