Zuzwil (SG)

Zuzwil SG verkündet moderate Anpassung beim Strompreis

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Wil,

Wie die Gemeinde Zuzwil SG informiert, steigen die Strompreise für 2024 leicht an, was für einen durchschnittlichen Haushalt Mehrkosten von 76 Franken bedeutet.

Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat verabschiedete die Strompreise für das Jahr 2024.

Preistreibend für die Tarife 2024 sind die steigenden Kosten für die Netznutzung der Vorlieferanten, die Einführung der neu geschaffenen Bundesabgabe für die Stromreserven der Wasserkraft sowie die steigenden Kosten für die Systemdienstleistungen.

Die Ansätze im Bereich des EW bleiben unverändert. Es werden nur die gebundenen Mehrkosten weiterbelastet. Für 2024 wird weiterhin ein guter Strompreis angeboten.

Dieser beträgt für Haushaltskunden im Hochtarif 31 Rappen pro Kilowattstunde und im Niedertarif 30,7 Rappen pro Kilowattstunde, jeweils exklusiv Mehrwertsteuer.

Der Energie-Einkaufspreis bleibt gleich

Die Energiebeschaffung hat das EW bereits bis ins Jahr 2026 abgeschlossen.

Durch die frühzeitige Beschaffung bleibt der Energie-Einkaufspreis für das Jahr 2024 unverändert bei 16,5 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Elektrizitätswerke sind verpflichtet, die in ihrem Versorgungsgebiet erzeugte Energie aus Photovoltaikanlagen von den Produzenten abzunehmen und zum gleichen Preis wie für die eigene Beschaffung zu entschädigen.

Entsprechend bleibt die Entschädigung für die Rücklieferung bei 16,5 Rappen pro Kilowattstunde.

Auf Herkunftsnachweise wird vorläufig verzichtet

Die Preise für die Herkunftsnachweise steigen erheblich. Deshalb wurde entschieden, auf die Veredelung des Stroms mit dem Kauf von Herkunftsnachweisen vorläufig zu verzichten.

Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, den Strommix individuell mit den Naturstromprodukten «naturmade basic» oder «naturemade star» aufzubessern.

Diese garantieren eine hochwertige Stromqualität aus erneuerbaren Energien. Der Aufpreis für das Produkt «basic» beträgt 0,87 Rappen pro Kilowattstunde und für das Produkt «star» 2,95 Rappen pro Kilowattstunde.

Die Entschädigung für die Übernahme der Herkunftsnachweise an die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen bleibt unverändert bei vier Rappen pro Kilowattstunde.

Die Netznutzungskosten steigen um rund zehn Prozent

Die Preise für das vorgelagerte Netz der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG und die gesetzlichen Abgaben erhöhen sich teils deutlich.

So steigen die Kosten in der Netznutzung für Wirkenergie und für die leistungsbezogene Spitze um rund zehn Prozent.

Bei der Systemdienstleistung der Swissgrid AG sind es sogar über 60 Prozent.

Zudem kommt die neue Bundesabgabe für die Stromreserve (Wasserkraft), ebenfalls von der Swissgrid AG, im Rahmen von 1,2 Rappen pro Kilowattstunde hinzu.

DIe Mehrwertsteuer wird auf 8,1 Prozent erhöht

Die Konzession an die Gemeinde sowie der Netzzuschlag der Pronovo AG zur Förderung erneuerbarer Energien und für Gewässerschutzmassnahmen bleibt erneut unverändert.

Somit resultieren Abgaben in der Gesamthöhe von 5,3 Rappen pro Kilowattstunde.

Dazu folgt noch die Anpassung der Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent. Auf die Verrechnung der Blindleistung wird weiterhin verzichtet.

Bearbeitungsgebühren für spezielle Anschlüsse steigen

Die Bearbeitungsgebühren für spezielle Anschlüsse (Baustrom, Abschaltungen und so weiter) werden auf 100 Franken erhöht.

Die Anpassung erfolgt aufgrund des gestiegenen Bewirtschaftungsaufwands. Zudem hat das EW bereits Anpassungen im Mahnwesen geplant und teilweise auch realisiert.

So wurden die Karenzfristen der Mahnstufen bereits verkürzt. Ab 1. Januar 2024 werden die Fristen aller Mahnstufen auf zehn Tage angepasst.

Das Tarifblatt des EW Zuzwil kann auf der Webseite der Gemeinde aufgerufen werden.

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