Zuzwil SG subventioniert Drittbetreuungskosten für Kinder
Wie die Gemeinde Zuzwil SG berichtet, werden im Jahr 2023 insgesamt 80'421 Franken an diejenigen Familien verteilt, die ihre Kinder von Drittenbetreuen lassen.

Der Kanton richtete in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Beiträge an die Gemeinde aus, damit sie die Drittbetreuungskosten für die Eltern senken konnte.
In der Folge verteilte die Gemeinde den Kantonsbeitrag unter denjenigen Eltern, die ihre Kinder bis zum zwölften Altersjahr in den Tagesstrukturen (TAGIZ), in der Kita Summervogel Zuzwil, bei Tagesfamilien oder in einer Kindertagesstätte ausserhalb der Gemeinde betreuen liessen.
Für das Jahr 2023 steht der Gemeinde ein Kantonsbeitrag von 80'421 Franken zur Verfügung.
Der Gemeinderat beschloss, mit diesen Geldern den berechtigten Eltern die Drittbetreuungskosten für ihre Kinder zwischen 1. Dezember 2022 und 30. November 2023 zu subventionieren.
Kinder in Tagesfamilien oder in anderen Gemeinden
Der Beitrag wird im Verhältnis der Betreuungskosten ausgerichtet, beträgt voraussichtlich zwischen acht und zehn Prozent und wird wiederum direkt an die Eltern ausbezahlt werden.
Die TAGIZ und die Kita Summervogel werden der Gemeinde diejenigen Eltern mitteilen, die ihr Kind oder ihre Kinder durch diese Institutionen betreuen lassen.
Diese Eltern müssen nichts weiter unternehmen, sie erhalten bis Ende Jahr eine Anzeige über die Höhe der Rückvergütung beziehungsweise Unterstützung.
Eltern, die ihre Kinder in einer anderen Gemeinde oder einer Tagesfamilie betreuen lassen, haben der Gemeinderatskanzlei bis spätestens Freitag, 8. Dezember 2023, die Namen und Geburtsdaten der fremdbetreuten Kinder, die Abrechnungen oder Belege über die Betreuungskosten zwischen 1. Dezember 2022 und 30. November 2023 zusammen mit der Kontoverbindung für die Rückerstattung einzureichen, entweder per Post oder per E-Mail.