Zuzwil SG: Leistungsvereinbarung mit Niederhelfenschwil
Wie die Gemeinde Zuzwil SG schreibt, hat sie entschieden, mit Niederhelfenschwil die Betreuung von Kindern in den Tagesstrukturen ab und zu gemeinsam zu führen.

Im Kanton St.Gallen sind die kommunalen Schulträger ab dem Schuljahr 2024/25 verpflichtet, für Schulkinder vom kleinen Kindergarten bis zur 6. Klasse eine bedarfsgerechte schulergänzende Betreuung anzubieten.
Die Gemeinde Zuzwil hat im Zuge dessen das «Reglement Tagesstrukturen» überarbeitet und in Kraft gesetzt.
Darin ist eine Betreuung während der Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen vorgesehen.
Während der Schulferien ist die Tagesstruktur aktuell jedoch nur schwach frequentiert.
Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Zuzwil und Niederhelfenschwil
Aus Kosten- und Effizienzgründen hat der Schulrat Niederhelfenschwil dem Schulrat Zuzwil beantragt, die Betreuung von Kindern in den Tagesstrukturen während wenig ausgelasteter Ferientagen oder unterrichtsfreier Tagen gemeinsam zu führen.
Dafür wurde die «Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Zuzwil und Niederhelfenschwil betreffend der Ferienbetreuung Tagesstrukturen» erarbeitet.
Dieser Vereinbarung stimmten beide Räte zu. Die Vereinbarung untersteht vom 10. November bis 20. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum.