Wil (SG)

Steuerfuss-Wirrwarr geht vors Volk

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Der Kanton St.Gallen hebt den Parlamentsentscheid zum Steuerfuss 2026 in Wil SG auf. Nun kommt es zu einer Volksabstimmung über drei Varianten.

Der Dorfbrunnen auf dem Hofplatz in Wil (SG).
Der Dorfbrunnen auf dem Hofplatz in Wil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Wil schreibt, hatte der Stadtrat mit dem Budget 2026 einen Steuerfuss von 121 Prozent beantragt. Das Stadtparlament beriet Budget und Steuerfuss 2026 am 4. Dezember 2025.

Neben dem Stadtrats-Antrag auf 121 Prozent lagen zwei Gegenanträge vor: Die Geschäftsprüfungskommission beantragte 118 Prozent, die SVP 115 Prozent. Das Parlament beschloss einen Steuerfuss von 118 Prozent.

Zwei Ratsreferenden

Dagegen ergriff die SVP das Ratsreferendum mit dem Ziel, den Steuerfuss bei 115 Prozent zu belassen. In einem zweiten Ratsreferendum beantragte Alexander Lyner (EVP) einen Steuerfuss von 121 Prozent.

Ein Ratsreferendum verlangt, dass ein Parlamentsbeschluss der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird. Die Gemeindeordnung der Stadt Wil sieht keine Abstimmungen mit drei Varianten und Eventualfrage vor, daher stellte das Parlament die Ratsreferenden einander gegenüber.

Dabei setzte sich dasjenige mit dem Antrag auf 121 Prozent durch. Vorgesehen war damit eine Volksabstimmung über einen Steuerfuss von 118 Prozent (Antrag Stadtrat) oder 121 Prozent (obsiegendes Ratsreferendum).

Beschwerde beim Kanton

Gegen dieses Ausmehrungsverfahren wurde am 8. Dezember 2025 beim Departement des Innern (DI) Beschwerde eingereicht. Darin wurde geltend gemacht, dass das zweite, inhaltlich abweichende Ratsreferendum keine ausreichende Grundlage in der Gemeindeordnung habe und deshalb nicht hätte zugelassen werden dürfen.

Zudem wurde aufschiebende Wirkung beantragt, damit bis zur Klärung der Rechtslage keine Abstimmungsunterlagen vorbereitet oder verschickt werden.

Entscheid des Departements des Innern

Das DI des Kantons St.Gallen hat die Abstimmungsbeschwerde behandelt. In seinem Entscheid vom 15. Mai 2026 hält es fest, dass zu einem Parlamentsbeschluss mehrere Ratsreferenden möglich sind.

Demnach war die Gegenüberstellung und Ausmehrung der beiden Steuerfuss-Ratsreferenden nicht zulässig, die entsprechende Abstimmung aus der Parlamentssitzung vom 4. Dezember 2025 wurde vom DI aufgehoben.

Die Stadt Wil wurde vom DI angewiesen, den Wiler Stimmberechtigten sowohl das Ratsreferendum SVP (115 Prozent) als auch das Ratsreferendum Lyner (121 Prozent) zusammen mit dem vom Parlament beschlossenen Steuerfuss (118 Prozent) zur Abstimmung zu unterbreiten.

Volksabstimmung vorbereiten

Der Wiler Stadtrat hat den DI-Entscheid zur Kenntnis genommen und entschieden, das Verfahren nicht an die nächste Instanz weiterzuziehen. An seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 hat das Präsidium des Stadtparlaments Wil den DI-Entscheid ebenfalls zu Kenntnis genommen und unterstützt den Verzicht auf einen Weiterzug an die nächste Instanz.

Die Stadtkanzlei Wil wird nun die Durchführung einer Volksabstimmung zum Steuerfuss 2026 der Stadt Wil vorbereiten.

Da die Vorlaufzeit zur Vorbereitung einer Abstimmung mindestens drei Monate beträgt und insbesondere Detailfragen zur Formulierung der Abstimmungsfragen zu klären sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine definitive Aussage zum Datum dieses Urnengangs gemacht werden. Die Stimmbevölkerung der Stadt Wil wird zu gegebener Zeit informiert.

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