Richtplanung Zuzwil: So geht es weiter
Bis Ende Juni 2019 konnte sich die Bevölkerung zum Entwurf des Richtplans vernehmen lassen. Es sind 17 Vernehmlassungen eingegangen.

Wieso benötigt es überhaupt einen Richtplan? Ein Richtplan ist ein behördenverbindliches Instrument und für alle Gemeinden, Regionen, Kantone sowie den Bund wegleitend.
Er regelt beispielsweise, wo gebaut werden darf und wo nicht, aber auch welche Flächen geschützt werden müssen. Er ist ein wichtiger Bestandteil für die allgemeine Gemeindeentwicklung in den nächsten 25 Jahren.
Das kürzlich überarbeitete Raumplanungsgesetz (Stand 1. Januar 2019) sowie der kantonale Richtplan haben zum Ziel, dass der bereits vorhandene Platz besser ausgenutzt werden soll und der Fokus auf eine Entwicklung nach Innen gelegt wird. Damit soll die Zersiedelung effektiv gebremst werden und der Kanton St.Gallen kann künftig «intelligenter» wachsen. Das heisst: qualitatives vor quantitativem Wachstum.
Was bisher geschah
Im Frühjahr 2017 begann die Grundlagenerarbeitung. Die Bevölkerung wurde anschliessend über den Stand der Arbeiten informiert. Danach folgte im Spätherbst 2017 eine Umfrage bei den Einwohnerinnen und Einwohnern.
Auch die Grundeigentümer, die über unbebautes Bauland verfügen, wurden über die geplante Verwendung ihres Baulands befragt. Der Entwurf des Planungsberichts «Revision Ortsplanung – Strategische Gemeindeentwicklung» sowie der Bericht zum Raumkonzept wurden dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Vorprüfung unterbreitet.
Das AREG bestätigte, dass das Raumkonzept sehr ausgewogen sei und eine gute Qualität aufweise. Auf der Grundlage des Raumkonzepts wurde der Richtplan erstellt. Im Frühjahr 2019 wurde dieser zusammen mit dem Beschrieb und dem Planungsbericht dem AREG zur Vorprüfung eingereicht.
Parallel wurde die Bevölkerung zur Vernehmlassung eingeladen. Anlässlich von Sprechstunden und einem Informationsanlass im April 2019 wurden die Planungsinstrumente vorgestellt und erläutert.
Diverse Begehren
Verschiedene Körperschaften, Korporationen, Parteien und Einzelpersonen haben sich zum kommunalen Richtplan vernehmen lassen. Zusätzlich ging eine Stellungnahme der Regio Wil ein sowie im Dezember 2019 diejenige des AREG.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass einzelne Begehren für kleine Anpassungen in den Wohngebieten und Arbeitszonen eingegangen sind. Ein weiterer Antragsteller wünscht sich den Erlass einer Grünzone anstelle der heute als Bauland eingezonten Fläche.
Weitere Vernehmlasser haben Ideen und Fragen bezüglich einer möglichen Nutzung der Rasenspielflächen in Züberwangen und Zuzwil gestellt. Andere wiederum haben zum Erlass einer Freihaltezone im Gebiet «Bürgerguet» an der Weierenstrasse Stellung bezogen.
Vernehmlassungen beantwortet
Zusammen mit dem Ortsplaner hat sich der Gemeinderat intensiv und sehr sorgfältig mit den einzelnen Begehren auseinandergesetzt und Entscheide gefällt. Diese wurden den Vernehmlassern schriftlich mitgeteilt.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können. Der Richtplan ist ein behördenverbindliches Instrument, welches für die Führung und Planung dient.
Im Zusammenhang mit dem Erlass des Zonenplans mit Baureglement können sich die Betroffenen mittels Rechtsmittel wehren.
Kein Bauland als Reserve
Die Bestimmungen des neuen Planungs- und Baugesetzes des Kantons St.Gallen sehen vor, dass wenn Bauland nach erstellter Groberschliessung nicht innert acht Jahren überbaut wird, der politischen Gemeinde ein gesetzliches Kaufsrecht zum Verkehrswert zusteht.
Wenn das Grundstück seit wenigstens zehn Jahren einer Bauzone zugewiesen ist, beträgt die Frist nur noch fünf Jahre. Ziel dieser Gesetzesgrundlage ist, dass es den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern so nicht möglich ist, Bauland als Reserve zu «horten».
Damit die Baulanderhältlichkeit sichergestellt werden kann, sollen mit den Betroffenen in den nächsten Monaten verwaltungsrechtliche Verträge abgeschlossen werden.
Weiteres Vorgehen
Der Ortsplaner wurde beauftragt, die Instrumente des Richtplans – also Richtplan mit Planungsbericht und Richtplantext – aufgrund der vorerwähnten Eingaben und der Entscheide des Gemeinderats anzupassen. In einer weiteren Phase werden nun Entwürfe für ein neues Baureglement mit Zonenplan erstellt.
Die Bevölkerung ist nach Vorliegen dieser Planungsinstrumente wiederum zur Mitwirkung eingeladen, bevor diese nochmals zur Vorprüfung dem AREG unterbreitet werden müssen. Abschliessend folgt dann das öffentliche Auflageverfahren.