Rahmennutzungsplan-Gesamtrevision von Zuzwil SG liegt auf
Wie die Gemeinde Zuzwil SG berichtet, liegt die Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans von 30. Oktober bis 29. November 2023 zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Der Gemeinderat genehmigte am 18. September 2023 gestützt auf Artikel sieben des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) im Rahmen der Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans den Zonenplan, das Baureglement sowie den Waldfeststellungsgesamtplan.
Die Erlasse liegen während 30 Tagen, von Montag, 30. Oktober, bis Mittwoch, 29. November 2023, im Gemeindehaus Zuzwil zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde aufrufbar. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Einsprache gegen den Zonenplan und das Baureglement ist möglich
Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan mit Richtplankarte und Richtplantext, der Planungsbericht sowie der Anhang zum Baureglement öffentlich bekannt gemacht.
Diese Dokumente sind behördenverbindlich, dagegen besteht keine Einsprachemöglichkeit.
Innert der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan und das Baureglement beim Gemeinderat und gegen die Waldfeststellung beim Kantonsforstamt St.Gallen Einsprache erhoben werden.
Einsprache schriftlich einreichen
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann.
Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).








