Neues Friedhofreglement in Jonschwil

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Wil,

Wie die Gemeinde Jonschwil mitteilt, hat der Gemeinderat am 5. Juli 2021 ein neues Reglement erlassen.

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Ein Kreuz auf einem Grab. (Symbolbild) - dpa

Das bisher gültige Friedhofreglement wurde am 8. Juni 2006 erlassen. Bei einigen Bestimmungen hat sich im Verlaufe der Jahre ein Anpassungsbedarf ergeben.

Zudem bedarf das in den letzten Monaten erstellte neue Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung einer Regelung. Nach Beratung in der Arbeitsgruppe Friedhof hat der Gemeinderat deshalb am 5. Juli 2021 eines neues Reglement erlassen.

Details in Ausführungsbestimmungen

Das Reglement, das bisher 45 Artikel umfasste, wurde auf die wichtigsten Regelungen beschränkt. Es hat neu nur noch 13 Artikel. Im Gegenzug werden diverse Punkte in Ausführungsbestimmungen geregelt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Gebührentarif aus dem Jahre 2015 angepasst. Für die neue Begräbnisart «Gemeinschaftsgrab mit Namen» wurde ein Tarif von Fr. 2‘000 (für Einheimische) festgelegt.

Dieser Tarif ist gleich hoch wie derjenige der Urnenwand. Für das Gemeinschaftsgrab ohne Namen wurde ein Tarif von Fr. 200.- (bisher Fr. 0.-) festgelegt. Das neue Reglement wird während 30 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Ausführungsbestimmungen und der Tarif unterstehen nicht dem Referendum.

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