Hundesteuerrechnung neu im Januar
Am 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz in Kraft getreten.

Am 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz in Kraft getreten. Neben verschiedenen weiteren Änderungen wurde auch die Hundesteuer von 60 Franken auf neu 120 Franken pro Hund erhöht.
Bis anhin erhielten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihre Rechnungen jeweils im Monat Mai. Ab dem nächsten Jahr wird die Hundesteuer bereits im Monat Januar in Rechnung gestellt.