Zuzwil (SG)

Gemeinde Zuzwil SG führt ein fakultatives Referendum durch

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Wie die Gemeinde Zuzwil SG mitteilt, läuft bis 6. Dezember 2023 die Referendumsfrist für das Heimreglement für das Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum.

Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat genehmigte am 23. Oktober 2023 das Heimreglement für das Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum. Dieses wird nun dem fakultativen Referendum unterstellt.

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen von Artikel 13 folgend der Gemeindeordnung.

Die Referendumsfrist dauert von Freitag, 27. Oktober, bis Mittwoch, 6. Dezember 2023.

Quorum liegt bei 237 gültigen Unterschriften

Das Reglement liegt während dieser Zeit im Gemeindehaus öffentlich auf und ist auf der Gemeindewebseite unter «Aktuelles/News» publiziert.

Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 237 gültige Unterschriften.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Frist bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

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