Zuzwil (SG)

Gemeinde setzt neuen Rahmennutzungsplan in Kraft

Nau.ch Lokal
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Wil,

Zuzwil SG setzt ab 1. Juli 2026 das neue Baureglement und den neuen Zonenplan in Vollzug. Hängige Baugesuche werden noch nach altem Recht beurteilt.

Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Zuzwil SG schreibt, sind seit dem Entscheid des Gemeinderats, den Rahmennutzungsplan an das revidierte Planungs- und Baugesetz aus dem Jahr 2017 anzupassen und der Inkraftsetzung des neuen Baureglements und des Zonenplans fast neun Jahre vergangen. Die neuen Erlasse sollen wieder für eine Generation gelten.

Die Erarbeitung der neuen Grundlagen, wie und wo gebaut werden darf, ist aufwändig. Schliesslich wirken sich Vorschriften, wie gebaut werden darf, auf sehr viele Personen mit unterschiedlichen Ansprüchen an das Gebäude oder die Anlage aus:

Architekten, Bauherrschaften, Bauverwaltung, Nachbarn, Naturschutz und die Öffentlichkeit, welche die Gebäude entlang des öffentlichen Raums betrachten muss.

Die Vorschriften der Raumplanung sollen all diesen Ansprüchen gerecht werden. Dies erfordert ein sorgfältiges Abwägen der Vor- und Nachteile der Bestimmungen und Abschätzen ihrer Auswirkungen.

Liberales Baureglement

Dreimal konnte die Bevölkerung ihre Vorschläge zum Baureglement und zum Zonenplan im Rahmen der Mitwirkungsverfahren einbringen; zweimal lagen die beiden Erlasse öffentlich auf. Im Rahmen der Einspracheberatung berücksichtigte der Gemeinderat verschiedene Anliegen aus den Einsprachen.

Das zeigt sich im liberalen Baureglement, das für ein Gebäude nur noch Länge, Breite und Höhe vorschreibt. Die Absicht, eine Grünflächenziffer einzuführen, wurde aufgrund des Widerstands von Grundeigentümerschaften fallengelassen.

Der Gemeinderat appelliert trotzdem, der Natur so viel Platz wie möglich einzuräumen. Dies verbessert das Mikroklima sofort – ein schattenspendender Baum dient in jeder Jahreszeit auch den Vögeln und kühlt im Sommer den Gartensitzplatz.

Vollzug ab 1. Juli 2026

Das neue Baureglement und der neue Zonenplan werden ab 1. Juli 2026 angewendet. Die bei Vollzugsbeginn des Baureglements hängigen Baugesuche werden nach altem Recht beurteilt.

Zu dem können drei Gebiete neu überbaut werden, in Zuzwil an der Tüfenwiesstrasse sowie an der Oberdorfstrasse und in Züberwangen an der Dorfstrasse. Es wurden 30 Sondernutzungspläne überprüft. Demnach sollen 22 Pläne beibehalten und acht aufgehoben werden. Aktuell läuft die Vorprüfung beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement.

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