Wetzikon ZH fördert Energieeffizienz und erneuerbare Energie
Wie die Stadt Wetzikon ZH mitteilt, bewilligt sie einen Übergangskredit von 1,6 Millionen Franken zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energie.

Die Wetziker Stimmbevölkerung hatte im Februar 2020 einem Rahmenkredit 2020 bis 2024 von drei Millionen Franken zugestimmt.
Dadurch konnten für Sanierungsmassnahmen an Gebäuden, den erneuerbaren Heizungsersatz und für die Erstellung von Photovoltaik-Anlagen bei der Stadt Wetzikon Fördergelder beantragt werden.
Im Laufe der Jahre und vor allem in den letzten Monaten wurde dies immer häufiger genutzt. Dies führte dazu, dass der Rahmenkredit bereits Ende 2023 aufgebraucht worden ist.
Das Parlament genehmigt Übergangskredit
Die Umsetzung von energetischen Massnahmen dauert aus verschiedenen Gründen relativ lange.
Viele der mitten in der Umsetzung steckenden Liegenschafteneigentümer gingen beim Start ihres Vorhabens davon aus, dass sie bis Ende 2024 Fördergelder erhalten würden.
Um dem gerecht zu werden, hat das Parlament auf Antrag des Stadtrats einen Übergangskredit bewilligt.
Damit soll 2024 ermöglicht werden, dass diese Fördermassnahmen gemäss dem geltenden Förderreglement unterstützt werden können.
Das Förderreglement wird derzeit überprüft
Die Liegenschafteneigentümer müssen jedoch beachten, dass es vom Start der Planung bis zum Zeitpunkt der Eingabe des Fördergesuchs bis zu einem Jahr oder länger dauern kann.
Wegen des laufenden sehr hohen Gesuchseingangs kann deshalb nicht garantiert werden, dass der Kredit für alle erst im Jahr 2024 gestarteten Vorhaben ausreichen wird.
Das aktuelle Förderreglement wird derzeit überprüft und auf 2025 allenfalls angepasst werden, womit nicht sicher damit gerechnet werden kann, dass dann noch die gleichen Fördermassnahmen und Förderbeiträge gelten.