Der Stadtrat von Wetzikon hat Antrag zur Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Schönau genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet.
Das Stadthaus Wetzikon (ZH).
Das Stadthaus Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die Spinnerei Schönau entstand zwischen 1823 und 1900 und umfasst neben diversen Nebengebäuden und Anbauten auch den künstlich angelegten Weiher zur Nutzung der Wasserkraft. 1992 wurde die Produktion in der Spinnerei Schönau stillgelegt. Seitdem hat sich die Schönau zu einem kulturellen Treffpunkt entwickelt. 2010 hat die HIAG Immobilien AG die Schönau erworben.

Schönau soll ein lebendiges Quartier werden

Die HIAG möchte das 38'000 Quadratmeter umfassende Schönau-Areal mit den weitgehend unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden etappenweise zu einem lebendigen Quartier weiterentwickeln. Dabei soll sowohl der historische Gebäudepark als auch der wertvolle Naturraum bewahrt und aufgewertet werden. Um die bestehenden Werte und Qualität der Entwicklung zu sichern, hat die Stadt Wetzikon einen öffentlichen Gestaltungsplan ausgearbeitet.

Zusammen mit Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros wurde im Rahmen einer Testplanung ausgelotet, welches die optimalen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung der Schönau sind, damit ein Mehrwert für die Bewohner sowie Nutzenden, aber auch für die Nachbarschaft und die Stadt Wetzikon geschaffen wird.

Plan sichert hochwertige städtebauliche, architektonische und freiräumliche Gestaltung 

Der Stadtrat hat Antrag und Weisung zur Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Schönau genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Er ist überzeugt, dass der vorliegende Gestaltungsplan eine ausgewogene Planungsvorlage darstellt, welche der anspruchsvollen Zielsetzung des Areals Schönau gerecht wird.

Der öffentliche Gestaltungsplan schafft die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für eine massgeschneiderte Überbauung des Spinnereiareals Schönau. Als Grundlage dienen die erarbeiteten Richtprojekte zu den einzelnen Neubaubereichen sowie zu den Aussenräumen. Er berücksichtigt sowohl die Schutzobjekte wie auch die ortsbaulichen Qualitäten, beinhaltet Angaben über die Anzahl und die Lage von Baubereichen und legt die jeweils zulässigen Baumassen und Gebäudehöhen fest.

Zudem wird mit dem Gestaltungsplan sichergestellt, dass die zentral und attraktiv gelegenen Schutzobjekte nicht ausschliesslich zu Wohnzwecken umgenutzt werden können. Im Spinnerei-Hauptgebäude dürfen maximal 60 Prozent der Flächen für Wohnzwecke genutzt werden. Insgesamt darf der Wohnanteil im Planungsgebiet maximal 80 Prozent betragen. Für das ehemalige Baumwollmagazin wird eine Umnutzung zu Wohnzwecken ganz ausgeschlossen. Hier soll das neue Herzstück des Areals mit einem attraktiven Angebot für die Öffentlichkeit entstehen. 

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WasserkraftArchitekturParlament