Stadtrat äussert sich gegen Steueranrechnung bei Firmen
Der Stadtrat Wetzikon lehnt die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer ab – sie würde den städtischen Haushalt jährlich um 650'000 Franken belasten.

Wie die Stadt Wetzikon bekannt gibt, haben Kantone die Möglichkeit, in Bezug auf die Steuerberechnung von juristischen Personen, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Derzeit haben elf Kantone in ihren kantonalen Steuergesetzen eine entsprechende Normenbestimmung.
Der Kanton Zürich hat bislang keine solche Regelung. Die kantonale parlamentarische Initiative betreffend Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer beabsichtigt die Aufnahme einer entsprechenden Gesetzesnorm.
Der Regierungsrat hat sich gegen diese Anpassung ausgesprochen. Auch der Wetziker Stadtrat lehnt die Initiative ab.
Wetzikon warnt vor finanziellen Einbussen
Der Wetziker Stadtrat legt ein grosses Augenmerk auf einen stabilen und ausgeglichenen Finanzhaushalt. Die Annahme der parlamentarischen Initiative führte zu einer nachhaltigen und wesentlichen Belastung des kantonalen wie auch kommunalen Finanzhaushalts.
Allein bei der Stadt Wetzikon gingen mit der Annahme der Vorlage Mindererträge im Umfang von rund 650'000 Franken einher. Dies entspricht circa 1,25 Steuerfussprozenten und ist aus finanzpolitischer Sicht nicht hinnehmbar.