Wetzikon erreicht Meilenstein beim Quartierplan Mattacker

Stadt Wetzikon
Stadt Wetzikon

Wetzikon,

Der Stadtrat Wetzikon setzte im Juni 2022 den Quartierplan Mattacker-Mühle fest und stimmte dem dazugehörigen privaten Gestaltungsplan Mattacker zu.

Das Stadthaus Wetzikon (ZH).
Das Stadthaus Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Im Gebiet Mattacker zwischen der Rapperswilerstrasse, der Kantonsschule Zürcher Oberland und der Sportanlage Meierwiese leitete die Stadt vor über zwanzig Jahren auf Gesuch von Grundeigentümern ein Quartierplanverfahren ein.

Es folgte eine anspruchsvolle Planungsgeschichte mit grossen verkehrstechnischen, städtebaulichen und koordinative Herausforderungen. Kurz nach dem Start des Quartierplanverfahrens musste dieses bereits sistiert werden.

Erst mit Vorliegen des Ausbauprojekts zur Rapperswilerstrasse 2011 war die Groberschliessung sichergestellt und eine Weiterbearbeitung des Quartierplans möglich.

Private und öffentliche Interessen mussten gewahrt werden

In diesem Zeitraum starteten private Grundeigentümer das Gestaltungsplanverfahren «Mattacker». Von da an mussten die beiden Verfahren inhaltlich und verfahrenstechnisch aufeinander abgestimmt werden.

Wechselseitige Verzögerungen konnten in der Folge nicht immer vermieden werden. Beide Planungen mussten für ganz unterschiedliche, sehr grundlegende Fragen Lösungen finden. Neben der Wahrung der privaten Interessen der Grundeigentümerschaften mussten die Planungen diversen öffentlichen Interessen gerecht werden.

Während der Gestaltungsplan die Rahmenbedingungen für die künftige Bebauung sichert, musste der Quartierplan unter anderem eine Lösung für die Anbindung des Gebiets an die Rapperwilerstrasse finden, welche die Verkehrssituation nicht zusätzlich stark belastet und die im Richtplan vorgesehene Baumreihe entlang der Rapperswilerstrasse ermöglicht.

Das nun vorliegende Erschliessungskonzept basiert auf mehreren Verkehrsstudien und auf einer privatrechtlichen Erschliessungslösung ausserhalb des Quartierplans.

Quartierplan vereint alle Interessen

Bei längeren Verfahren verändern sich mitunter auch die Rahmenbedingungen. Die Rapperswilerstrasse, vormals im Eigentum des Kantons, ist seit Anfang 2020 eine Nationalstrasse und somit Eigentum des Bundesamts für Strassen (Astra).

Die zu berücksichtigenden Interessen wurden damit noch diverser. Der vorliegende Quartierplan schaffte es aber, die verschiedenen Interessen zu bündeln und eine auch für die beteiligten Grundeigentümerschaften ausgewogene Lösung für die Erlangung der Baureife ihrer Grundstücke zu erarbeiten.

Der Quartierplan ermöglicht zudem die Realisierung einer im kommunalen Richtplan vorgesehenen rückwärtigen, verkehrsabgewandten Velo- und Fussgängerverbindung ab Pestalozzistrasse bis zu den Sportanlagen. Damit wird ein grosser Mehrwert für die Einwohner von Wetzikon geschaffen.

Gemischte Wohnnutzung mit qualitätsvollen Grünräumen an städtebaulich anspruchsvoller Lage

Im Gestaltungsplangebiet Mattacker entsteht künftig eine zentrumsbildende Wohnüberbauung, wobei ein Fünftel der Nutzung dem Gewerbe zur Verfügung stehen wird.

Dem Stadtrat war es im gesamten Prozess ein sehr grosses Anliegen, dass im Mattacker ein ansprechender, lebendiger Stadtteil mit einer guten Wohnqualität entstehen kann.

Aufgrund der zentralen Lage ist eine hohe bauliche Dichte sinnvoll, diese erfordert aber einen umso sorgfältiger gestalteten Frei- und Grünraum sowie eine gute Fusswegvernetzung und Durchlässigkeit des Areals.

Die Lage zwischen der lärmbelasteten Rapperswilerstrasse und der Kantonsschule Zürcher Oberland, welche ein Denkmalschutzobjekt von überkommunaler Bedeutung ist, verlangte von den Planenden im Austausch mit Stadt und Kanton eine intensive Auseinandersetzung mit den räumlichen Gegebenheiten.

Quartier- und Gestaltungsplan geht zur Genehmigung an die Baudirektion

Sobald eine noch anstehende notarielle Beurkundung für die Sicherstellung eines Kanalisationsrechts zwischen privaten Grundeigentümerschaften vollzogen worden ist, werden der Quartierplan und der private Gestaltungsplan der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung eingereicht.

Nach Vorliegen der Genehmigung legt die Stadt die Planungen, den Beschluss des Stadtrats und den Genehmigungsentscheid für dreissig Tage öffentlich auf.

Kommentare

Weiterlesen

Hotel
«Strikt untersagt»
Umfrage Flughafen Zürich
64 Interaktionen
Nach Boeing-Absturz

MEHR AUS OBERLAND