Dienstleistungen

Wetzikon: Erlass der AGB-Dienstleistungen der Stadtwerke

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Wetzikon,

Wie die Stadt Wetzikon mitteilt, liegen der Beschluss und die Akten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (AGB-DL) öffentlich auf.

Wetzikon
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Mit Beschluss vom 7. Mai 2024 hat die Werkkommission Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (AGB-DL) erlassen.

Diese sind im Internet auf der Webseite der Stadt publiziert.

Der Beschluss und die Akten können vom 17. Mai bis 16. Juni 2024 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon oder im Internet eingesehen werden.

Rekurs ist möglich

Gegen diesen Beschluss kann beim Bezirksrat Hinwil innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

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