Wetzikon bekommt neues Förderreglement zur Energieeffizienz
Wie die Stadt Wetzikon ZH mitteilt, hat sie dem Parlament einen Rahmenkredit in Höhe von 1,2 Millionen Franken für den Zeitraum von 2025 bis 2027 beantragt.

Der Stadtrat hat ein neues Förderreglement ab 2025 genehmigt und beantragt dem Parlament einen Rahmenkredit von 1,2 Millionen Franken für drei Jahre.
Das neue Reglement fokussiert auf die wesentlichste Herausforderung der Zukunft. Damit ersetzt es das bisherige breitere Förderprogramm.
Energieeffizienz in bestehenden Gebäuden steigern
Das neue Förderprogramm, welches ab 1. Januar 2025 vorbehältlich der Genehmigung des Rahmenkredits durch das Parlament gilt, soll die energiepolitischen Ziele wirkungsvoll unterstützen, finanzierbar sein und möglichst keine Mitnahmeeffekte generieren.
Die wesentlichste Herausforderung der Zukunft liegt bei der Steigerung der Energieeffizienz der bestehenden Gebäude.
Das neue Förderreglement unterstützt daher weiterhin die energetische Sanierung von Gebäudehüllen (Wärmedämmungen) und Gesamtmodernisierungen.
Dies trägt insbesondere auch dazu bei, den Energiebedarf fürs Heizen möglichst gering zu halten.
Auf Förderung von PV-Anlagen wird in Zukunft verzichtet
Das aktuelle Förderreglement wurde überarbeitet und wird durch das zielorientierte abgelöst.
Der momentan noch geförderte erneuerbare Heizungsersatz ist seit bald zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben und zusammen mit der Fernwärme wird der Kohlenstoffdioxid-Ausstoss durch Heizungen in Zukunft deutlich sinken.
Es ist deshalb nicht mehr sinnvoll, den erneuerbaren Heizungsersatz finanziell zu fördern. Auch auf die Förderung von Photovoltaik-Anlagen wird in Zukunft verzichtet.
Förderprogramm 2020 bis 2024 wird beendet
Nach Aufbrauchen des vom Parlament bewilligten Übergangskredits 2024 werden keine weiteren Förderbeiträge mehr nach dem aktuellen Reglement ausbezahlt und das Förderprogramm 2020 bis 2024 wird beendet.
Auf Übergangsbestimmungen wird verzichtet, weil diese wiederum hohe Kosten auslösen würden.