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Versuchsweises Halteverbot an der Schulhausstrasse in Robenhausen
![Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). Wetzikon](https://c.nau.ch/i/9Kx2n/680/wetzikon.jpg)
Mit Halteverboten kann vermieden werden, dass durch «Elterntaxis» insbesondere bei Schulen in kurzer Zeit viele Fahrzeuge unkoordiniert im Strassenbereich abgestellt werden, was die Sicherheit der Kinder beeinflusst.
Um festzustellen, ob solche Halteverbote die gewünschte Wirkung zeigen, wird entlang der Schulhausstrasse in Robenhausen, im Abschnitt zwischen Seegräbner- und Tändelistrasse, vom 28. August 2023 bis 27. Oktober 2023 versuchsweise ein Halteverbot signalisiert.
Das Halteverbot beschränkt sich auf die Zeit von 7.30 bis 8.30 Uhr sowie von 11.30 bis 14 Uhr.
Das Halteverbot gilt für alle Fahrzeuge
Während dieses Versuchs gilt es festzustellen, wie sich das Halteverbot auf den Verkehr auswirkt.
So besteht einerseits eine gewisse Gefahr, dass das Ein- und Ausladen von Kindern an anderen Stellen geschieht, was unter Umständen ebenfalls nicht gewünscht wird, und andererseits gilt das Halteverbot auch für die übrigen Fahrzeuge, wie beispielsweise für die Post, für Zustellungen allgemein, Umzugsfahrzeuge und Öltanklastwagen.
Die Stadtpolizei Wetzikon wird die Situation in dieser Zeit kontrollieren und fehlbare Lenker büssen.
Der Versuch wird anschliessend ausgewertet und allfällige weitere Massnahmen zusammen mit der Polizei geprüft.
Rechtliche Grundlage für das Halteverbot
Die Möglichkeit, vor Schulgebäuden und -anlagen einfache Halteverbote anzubringen, ist auf eine Änderung der Kantonalen Signalisationsverordnung zurückzuführen.
Zuständig dafür sind neu die Gemeinden, wobei vor dem Anbringen der Signalisation eine verkehrstechnische Stellungnahme der Kantonspolizei eingeholt werden muss.