Spitalsanierung: Kommissionen uneinig über GZO-Zusatzkredit

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Wetzikon,

Die Kommissionen in Wetzikon beantragen für das GZO unterschiedliche Kredite von 1,1 und 2,4 Millionen Franken. Das Parlament entscheidet am 29. Juni.

Wetzikon
Die Gemeinde Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Wetzikon berichtet, haben die zwei vorberatenden Kommissionen ihre Beratungen zum Geschäft «Zusatzkredit Sanierung GZO Spital Wetzikon» abgeschlossen und zuhanden des Parlaments unterschiedliche Anträge gestellt. Das Geschäft wird voraussichtlich an der Parlamentssitzung vom 29. Juni 2026 behandelt.

Im Sanierungskonzept für die GZO AG Spital Wetzikon ist eine Kapitalerhöhung durch die zwölf Aktionärsgemeinden in der Höhe von 50 Millionen Franken verankert. Da die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung ablehnte, besteht eine Finanzierungslücke von 3,12 Millionen Franken.

Die elf verbliebenen Aktionärsgemeinden haben sich daraufhin verständigt, diese Finanzierungslücke mittels Zusatzkrediten auszugleichen. Diese Zusatzkredite setzen sich aus einem anteilmässigen Mindestbeitrag und einer von der jeweiligen Gemeinde selbst festzulegenden Reserve zusammen.

Reserve soll Finanzierung absichern

Der Stadtrat Wetzikon beantragt dem Parlament dementsprechend einen Zusatzkredit im Umfang von 2,4 Millionen Franken (Mindestbeitrag von 0,85 Millionen und Reserve von 1,55 Millionen Franken).

Die federführende Fachkommission II (FK II) folgt in ihrem Antrag dem Stadtrat. Nach Ansicht der Kommission nimmt die Stadt Wetzikon mit der grosszügig angesetzten Reserve von 1,55 Millionen Franken ihre besondere Verpflichtung als Standortgemeinde wahr und setzt damit – insbesondere in Anbetracht der hohen Zustimmung der Wetziker Stimmberechtigten – ein wichtiges Zeichen.

Die FK II beantragt dem Parlament somit die Genehmigung eines Zusatzkredits im Umfang von insgesamt 2,4 Millionen Franken, um so das benötigte Kapital auf jeden Fall sicherzustellen.

Parlament entscheidet Ende Juni

Der mitberatenden Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist es ein Anliegen, dass die Stadt Wetzikon nicht zum Auffangbecken für das mögliche Abseitsstehen anderer Aktionärsgemeinden wird.

Die RPK erachtet deshalb in ihrem Antrag einen solidarischen Reservebeitrag von 250'000 Franken oder rund 30 Prozent als genügend. Sie beantragt dem Parlament somit die Genehmigung eines Zusatzkredits im Umfang von insgesamt 1,1 Millionen Franken.

In der FK II wurde des Weiteren ein Minderheitsantrag eingereicht, welcher inhaltlich dem Antrag der RPK folgt. Der Zusatzkredit zur Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon wird voraussichtlich an der übernächsten Parlamentssitzung vom 29. Juni 2026 behandelt.

Die nächste Parlamentssitzung – die erste der neuen Legislatur – findet am 1. Juni 2026 mit diversen Wahlgeschäften statt.

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