Stadtrat bewilligt Nachtragskredit für das Hallenbad
Der Stadtrat Dübendorf bewilligt für den Fernwärme-Technikraum des neuen Hallenbads einen Nachtragskredit in Höhe von 475’981,60 Franken als gebundene Ausgabe.

Wie die Stadt Dübendorf schreibt, sind die einmaligen Erstellungskosten des Technikraumes Fernwärme im Projekt Neubau Hallenbad ausgewiesen, sollten aber nach ursprünglicher Vorstellung nicht zu Lasten des genehmigten Projektkredites gehen, sondern im Rahmen eines Contractings mit der Glattwerke AG auf den Energiepreis umgelegt werden.
Von diesem Szenario wird zu Gunsten günstigerer Energiepreise abgewichen. Für die Kostenübernahme im Rahmen des Neubau Hallenbad hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 9. Juli 2026 einen Nachtragskredit von 475‘981,60 Franken genehmigt. Die Kosten gelten gemäss Paragraph 103 des Gemeindegesetzes als gebundene Ausgaben.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.






