Oberland

    Absolutes Feuerverbot gilt im ganzen Stadtgebiet

    Nau.ch Lokal
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    Uster,

    Die Stadt Uster erlässt ab 17. Juli 2026, 12 Uhr, bis auf Weiteres ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien für das gesamte Stadtgebiet.

    Panorama der Stadt Uster.
    Panorama der Stadt Uster. - Nau.ch / Manuel Walser

    Wie die Stadt Uster bekannt gibt, erlässt sie aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr hohen Brandgefahr ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien für das gesamte Stadtgebiet. Das Verbot gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, und dauert bis auf Weiteres.

    Aufgrund der anhaltenden Hitze und der geringen Niederschlagsmenge seit Frühling sind Wälder, Felder, Wiesen und Böschungen stark ausgetrocknet. Bereits kleine Funken können Brände auslösen. Zudem ist gemäss Wetterprognosen in nächster Zeit nicht mit ausgiebigen und länger anhaltenden Regenfällen zu rechnen. Die Stadt Uster beurteilt deshalb sowohl die Waldbrandgefahr als auch die allgemeine Brandgefahr als erheblich.

    Uster erlässt zusätzliche Massnahmen zum kantonalen Feuerverbot

    Bereits seit dem 26. Juni 2026 gilt im Kanton Zürich ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Angesichts der aktuellen Lage und mit Blick auf den Schutz des gesamten Stadtgebiets hat die Stadt Uster nun zusätzliche Massnahmen beschlossen und mittels Präsidialverfügung ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien erlassen.

    Konkret umfasst das Verbot das Entzünden von Feuerwerk, einschliesslich Kleinfeuerwerk, das Entfachen von offenem Feuer im Freien, das Entzünden von Höhenfeuern, das Grillieren mit Holz oder Holzkohle, die Benützung eingerichteter Feuerstellen und offenes Feuer auf Balkonen und Gartensitzplätzen.

    Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas auf Balkonen und Gartensitzplätzen, sofern keine anderslautenden Vorschriften von Hausverwaltungen gelten.

    Die Bevölkerung wird gebeten, sich an diese Vorgaben zu halten. Die Missachtung des Verbots kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Verbot gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, 12 Uhr, bis auf Widerruf. Die Lage wird laufend beobachtet. Sobald es die Verhältnisse zulassen, wird die Massnahme wieder aufgehoben.

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