Rüti ZH verlängert die Unterstützung der Gastronomie
Wie die Gemeinde Rüti ZH berichtet, verlängert sie die bestehenden Unterstützungsmassnahmen für die Gastronomie bis Ende März 2022.

Gastronomiebetriebe in Rüti ZH können ihre Aussenbereiche unter den bisherigen Bedingungen weiterhin kostenlos ausweiten und die Zahl der Plätze temporär um 30 Prozent erhöhen.
Bei der Planung der Aussenbereiche müssen Gastwirtinnen und Gastwirte dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden und den Bedürfnissen der Passantinnen und Passanten Rechnung tragen.
Sie treffen die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Anwohnenden vor Lärm und anderen Immissionen.
Gastbetriebe, die eine permanente Ausweitung der Aussenbereiche und, oder der Platzzahl nach Ablauf der Unterstützungsmassnahmen im März 2022 planen, müssen in Kürze ein ordentliches Baugesuch einreichen.
Witterungsschutzbauten sind bis März 2022 erlaubt
Die Gemeinde Rüti erlaubt das bewilligungsfreie Aufstellen von Witterungsschutzbauten auf Flächen der Aussengastronomie. Diese Massnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung gelten bis Ende März 2022.
Es gelten zudem weiterhin folgende Regelungen: Die Witterungsschutzbauten müssen den Anforderungen für Fliegende Bauten des Bauamtes und den Anforderungen der Feuerpolizei, an Personensicherheit und Brandverhütung entsprechen. Fluchtwege sind in jedem Fall freizuhalten.
Für die Benutzung des öffentlichen Grundes gilt: Für die Passantinnen und Passanten muss auf den Trottoirs immer ein mindestens 2 Meter breiter Durchgang frei bleiben. Die Patentinhabenden und die verantwortlichen Personen haften für allfällige Schäden bei Dritten und am öffentlichen Grund.
Die Fläche muss vor dem eigenen Restaurant liegen. Bei einer Fläche vor einem anderen, angrenzenden Geschäft muss zwingend vorgängig das schriftliche Einverständnis der Eigentümerschaft der betroffenen Liegenschaft vorliegen.
Die aktuellen Schutzmassnahmen und Öffnungszeiten des BAG und, oder der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich müssen eingehalten werden. Es dürfen keine Rettungsachsen und Fluchtwege tangiert werden. Eine Bewirtung über eine Strasse oder auf Grünflächen ist nicht gestattet.
Heizungen im Freien sind erlaub
Heizungen im Freien sind im Kanton Zürich nur erlaubt, wenn sie durch erneuerbare Energie oder nicht anders nutzbare Abwärme betrieben werden und auf privatem Grund stehen. In Rüti gelieferter Strom gilt nicht als erneuerbare Energie, ausser es wird explizit Naturstrom bezogen.
Wo möglich können Gastronomiebetriebe Witterungsschutzbauten wie Zelte im Aussenbereich aufstellen. Da solche Bauten keine dichte Gebäudehülle aufweisen, beurteilt das Bauamt Rüti ihre Beheizung wie solche Heizungen im Freien.
In geschlossenen Räumen müssen jedoch Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen eingehalten werden. Aufgrund der Ausnahmeregelung der Gemeinde Rüti dürfen bis Ende März 2022 alle gesetzlich erlaubten Heizeinrichtungen auch auf öffentlichem Grund, Boulevardflächen betrieben werden