Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verschärft. Es gilt nun auch eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen im öffentlichen Raum.

An seiner Medienkonferenz vom Mittwoch, 28. Oktober 2020 verschärfte der Bundesrat die bisherigen Corona-Massnahmen. Ziel dieser Massnahmen ist es, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren und so die schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen.
So gilt unter anderem neu auch eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen im öffentlichen Raum. Dazu gehören belebte Fussgängerbereiche von urbanen Zentren und Dorfkernen.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass in diesen Bereichen stets mit vielen Menschen zu rechnen ist und die Einhaltung des Abstands oftmals nicht möglich ist. Eine Maskenpflicht besteht unabhängig von der Örtlichkeit im öffentlichen Raum, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.
Dazu gehören in Wetzikon neu folgende Orte:
– Migros-Vorplatz
– Leue-Vorplatz
– Stadthaus
– Sammelstellen
– Städtische Einrichtungen (inkl. Schulanlagen)
Bereits im Juli 2020 hat der Bundesrat die Schutzmassnahmen verschärft und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Maskenpflicht eingeführt. Seit 19. Oktober 2020 gilt die Maskenpflicht auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben sowie in Warte- oder Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs (Bahnhofareal, Bushaltestellen).
Eine detaillierte Auflistung finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.
Öffnungszeiten städtische Betriebe
Alle städtischen Betriebe bleiben zu den gewohnten Öffnungszeiten offen und erreichbar. Bitte beachten Sie auch hier die Maskenpflicht. Wenn Sie nicht zwingend persönlich am Schalter vorbei kommen müssen, beziehen Sie bitte die Dienstleitungen telefonisch, per E-Mail oder online.