Kapitalerhöhung für die GZO AG Spital
Die Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon, darunter auch die Gemeinde Gossau ZH, planen eine Kapitalerhöhung bis 50 Millionen Franken.

Wie die Gemeinde Gossau ZH mitteilt, ist im Sanierungskonzept für die GZO AG Spital Wetzikon eine Kapitalerhöhung durch die zwölf Aktionärsgemeinden in der Höhe von 50 Millionen Franken verankert.
Im vergangenen Jahr hatten die Stimmberechtigten über eine Beteiligung an genannter Anschubfinanzierung befunden. Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung ablehnte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital derzeit nur 46,88 Millionen Franken.
Im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung der GZO AG von Ende März 2026 beschlossen die Aktionärsgemeinden dennoch eine Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken. Gleichzeitig legten sie fest, den Fehlbetrag von 3,12 Millionen Franken zur Erreichung des geforderten Eigenkapitals mittels beantragten Zusatzkrediten auszugleichen.
Kreditanträge mit eingeplanter Reserve
Die verbleibenden elf Aktionärsgemeinden haben sich im Weiteren darauf verständigt, sich im Minimum entsprechend ihrer Aktienanteile an der Kompensation des Fehlbetrags zu beteiligen. Falls der Zusatzkredit in einzelnen Gemeinden abgelehnt würde, lässt das Nachlassverfahren keine Zeit mehr für einen neuerlichen politischen Prozess.
Darum haben die Exekutiven in ihren jeweiligen Kreditanträgen nach eigenem Ermessen eine Reserve eingerechnet. Dank ihr liesse sich ein abermaliger Fehlbetrag ganz oder teilweise auffangen. Sämtliche Zusatzkredite sind jedoch als Kostendach formuliert.
Die Reserven würden nur so weit verwendet, wie es für die Kompensation der 3,12 Millionen erforderlich ist. Der Verteilschlüssel würde sich auch in Bezug auf die Reserven nach dem prozentualen Aktienbesitz richten.
Entscheide in den Gemeinden
In der Stadt Wetzikon entscheidet das Parlament. In Fischenthal und Seegräben liegt der Zusatzkredit in der Kompetenz des Gemeinderats. Alle anderen Gemeinden werden den Zusatzkredit im kommenden Juni ihrer Gemeindeversammlung vorlegen.
Sämtliche Exekutiven empfehlen Zustimmung zum Zusatzkredit. Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken erlaubt es der GZO AG, die aktuell vorhandene
Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichert die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie die notwendigen Investitionen in den Rohbau.
Voraussetzung für die Auszahlung des neuen Kapitals bleibt, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen.









