Erwachsenenschutz Wetzikon wird in Beistandschaft integriert
Der Erwachsenenschutz Wetzikon wird per 1. März 2023 in die Berufsbeistandschaft des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil überführt.

Im Bezirk Hinwil bildet der Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil die Trägerschaft der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), welche sich mit den Themen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts befasst. Zusätzlich zum Kernangebot der KESB können sich alle Bezirksgemeinden dem Angebot der Berufsbeistandschaft anschliessen. Diese führt im Auftrag der KESB Massnahmen des Erwachsenenschutzes.
Die Stadt Wetzikon ist die einzige Gemeinde im Bezirk Hinwil, welche dieses Zusatzangebot des Zweckverbands bisher nicht nutzt und die KESB-Massnahmen mit dem Bereich Berufsbeistandschaften noch selber führt. Die zukünftigen Anforderungen in diesem Bereich führen jedoch dazu, dass die Aufrechterhaltung kleiner Organisationseinheiten mit Unsicherheiten behaftet sind.
Ausfälle von Mitarbeitenden müssen regelmässig mit teuren Springerlösungen überbrückt werden, da eine adäquate Stellvertretung nicht organisierbar ist. Deshalb hat der Stadtrat entschieden, den Erwachsenenschutz Wetzikon, der zurzeit in der Abteilung Soziales angegliedert ist, per 1. März 2023 in die Berufsbeistandschaft des Zweckverbands zu überführen.
Die Mitarbeitenden des Erwachsenenschutzes Wetzikon wurden im Prozess laufend orientiert. Sie werden Teil der Berufsbeistandschaft des Zweckverbands. Die Dienstleistungen laufen im gleichen Rahmen weiter. Für Klientinnen und Klienten ändert sich lediglich die Örtlichkeit. Die Räumlichkeiten der Berufsbeistandschaft befinden sich in Rüti gleich neben dem Bahnhof.