Wie die Gemeinde Wetzikon meldet, haben sich in der zweiten Aprilwoche 2024 zwölf Aktionärsgemeinden getroffen, um die prekäre Lage des Spitals zu beleuchten.
Wetzikon
Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die GZO AG Spital Wetzikon befindet sich in wirtschaftlicher Not.

Die zwölf Aktionärsgemeinden – vertreten durch die Gemeindepräsidien, Gemeinderatsmitglieder und Verwaltungsleitende – haben sich diese Woche (Stand ist der 12. April 2024) zusammengefunden, um die prekäre Lage zu beleuchten und sich auf das bevorstehende Szenario einer Nachlass-Stundung vorzubereiten.

Die Aktionärsgemeinden sind in hohem Masse besorgt über die wirtschaftliche Lage des Spitals Wetzikon.

Gleichzeitig anerkennen sie die bedeutenden Herausforderungen, denen die Spitalführung gegenübersteht.

Solidarität im Gesundheitswesen

Die Aktionärsgemeinden sind sich einig, dass sie die Herausforderungen geeint und im Austausch mit dem Verwaltungsrat der GZO AG bewältigen wollen.

Angesichts der herausragenden Stellung der GZO AG Spital Wetzikon als eine der grössten Arbeitgeberinnen der Region sowie der zentralen Bedeutung des Spitals für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Zürcher Oberland, sehen sich die Aktionärsgemeinden in der Pflicht, Hilfestellung zu leisten.

Aktionärsgemeinden unterstützen Spital Wetzikon

Bereits im Februar 2024 haben die Aktionärsgemeinden dem GZO Verwaltungsrat darum mitgeteilt, dass ein Gesuch um finanzielle Unterstützung via Steuergelder wohlwollend geprüft und in den politischen Prozess geschickt würde, sofern ein tragfähiger Businessplan für einen wirtschaftlich erfolgreichen Weiterbetrieb des Spitals Wetzikon vorgelegt werden kann.

Diese Grundhaltung haben die Aktionärsgemeinden abermals bekräftigt.

Darüber hinaus haben die Aktionärsgemeinden einen Ausschuss gebildet, der alle kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsoptionen zum Erhalt einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung im Zürcher Oberland prüft.

Priorität Rettungsdienst

Im genannten Ausschuss vertreten sind die Stadt- respektive Gemeindepräsidien von Wetzikon, Hinwil, Rüti, Wald und Grüningen.

Unter Beizug von externer Fachunterstützung werden alle Vorkehrungen getroffen, um die Folgen einer allfälligen Nachlass Stundung bestmöglich abzufedern.

Die Sicherstellung eines funktionierenden Rettungsdienstes «Regio 144» hat dabei oberste Priorität.

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