Thurgau weitet Anspruch auf Alimenten-Bevorschussung aus

Im Kanton Thurgau sollen Kinder künftig bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung Alimenten-Bevorschussung erhalten. Der Grosse Rat erklärte am Mittwoch eine überparteiliche Motion mit 65 zu 41 Stimmen für erheblich. Bisher endet der Anspruch auf Alimenten-Bevorschussung mit dem 18. Geburtstag.

Strassenkennzeichnung «Vorsicht Kinder». (Symbolbild)
Strassenkennzeichnung «Vorsicht Kinder». (Symbolbild) - Nau.ch

Heute müssten Kinder ihren Unterhaltsanspruch ab Volljährigkeit gerichtlich von ihren Eltern oder dem unterhaltspflichtigen Elternteil einfordern, oder aber Sozialhilfe beziehen. Solche Situationen seien für die Betroffenen belastend, argumentierten die Motionäre von FDP, CVP, SP und GLP.

Die Regierung und die SVP-Fraktion waren gegen die Änderung des Gesetzes über die Alimenten-Bevorschussung. Sie führten rechtliche Vorbehalte ins Feld. Die Ausweitung der Alimenten-Bevorschussung führe zu einer Ungleichbehandlung von Eltern, je nach dem, ob sie zusammen oder getrennt lebten, sagte Regierungsrat Jakob Stark (SVP). Der Rat sprach sich trotzdem für die Motion aus.

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