Kanton Thurgau: Mehrere Guckloch-Fahrer angehalten und verzeigt
Im Kanton Thurgau waren am Dienstag mehrere Verkehrsteilnehmer mit vereisten Scheiben unterwegs. Sie wurden zur Anzeige gebracht.

Die Kantonspolizei Thurgau hat seit Dienstag an verschiedenen Orten im Kanton mehrere Autofahrende angehalten, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren.
Die Autofahrenden wurden durch Patrouillen der Kantonspolizei Thurgau am Dienstag- und Mittwochmorgen angehalten, weil sie mit vereisten Scheiben unterwegs waren.
In allen Fällen war die Sicht dadurch teils massiv eingeschränkt, was die Verkehrssicherheit gefährdete. Die fehlbaren Personen werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Alle Scheiben müssen von Eis befreit sein
Die Kantonspolizei Thurgau rät dringend vom «Guckloch»-Fahren ab. Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet, dass in alle Richtungen eine gute Sicht gewährleistet sein muss.

Neben den Scheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien. Weitere Tipps zur sicheren Fahrt im Winter gibt es unter www.kapo.tg.ch/winter.








