Wie die Gemeinde Erlen mitteilt, gilt vom 1. Mai bis 31. Juli 2024 wegen der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand.
Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay
Ad

Am 1. Mai 2023 ist Paragraf drei Absatz zwei des Hundegesetzes in Kraft getreten, wonach für sämtliche Hunde im ganzen Kanton vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand gilt.

Diese Bestimmung gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

Zuwiderhandlungen gegen diese Leinenpflicht können mit einer Busse von 100 Franken geahndet werden.

Leinenpflicht verhindert unnötige Gefahren für Jungtiere

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von frei laufenden Hunden ausgeht.

Die gesetzliche Leinenpflicht gilt nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Franken1. MaiJagdTodErlen