Bischofszell geht digital: E-Voting ab März 2026 möglich

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Ab 8. März 2026 können Stimmberechtigte in Bischofszell bequem online abstimmen. Die Anmeldung startet am 1. Dezember 2025 per QR-Code oder Onlineformular.

Der Bogenturm in Bischofzell.
Der Bogenturm in Bischofzell. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Bischofszell informiert, können die Stimmberechtigten ab dem Urnengang vom 8. März 2026 elektronisch abstimmen und wählen. Die Anmeldung für E-Voting ist einfach und mit wenigen Klicks erledigt. Interessierte Personen können sich ab dem 1. Dezember 2025 online oder direkt über einen QR-Code informieren und registrieren.

Bischofszell ist eine von fünf Thurgauer Pilotgemeinden, in welchen ab dem kommenden Jahr digital abgestimmt und gewählt werden kann. Wer sich für E-Voting anmeldet, spart Papier: Per Post verschickt wird nur noch der E-Voting-Stimmrechtsausweis.

Die übrigen Wahl- und Abstimmungsinformationen werden digital bereitgestellt. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden jeweils für den nächsten Urnengang berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vorher erfolgen.

Hohe Sicherheitsanforderungen

Nachdem E-Voting bei den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sowie in einigen anderen Kantonen bereits seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt wird, erfolgt im Kanton Thurgau schrittweise die Ausdehnung auf das Inland-Elektorat. Zum Einsatz kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post.

Dieses sowie der Betrieb und die Infrastruktur bei den Kantonen und Druckereien müssen hohen Anforderungen genügen. Um E-Voting anbieten zu können, benötigt der Kanton eine Grundbewilligung des Bundesrates sowie pro Urnengang eine Zulassung der Bundeskanzlei.

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durch die Bundeskanzlei sowie zusätzlich durch unabhängige Experten im Auftrag der Bundeskanzlei geprüft. Die Verantwortung für die Sicherheit und das Bewilligungsverfahren liegen beim Kanton.

Zusätzlicher Stimmkanal

Mit dem E-Voting werden die bisherigen Stimmkanäle ergänzt und nicht ersetzt. Es kann auch weiterhin herkömmlich brieflich, vorzeitig oder direkt an der Urne abgestimmt und gewählt werden. E-Voting ist und bleibt freiwillig.

Wer E‑Voting nutzen will, muss sich einmalig dafür anmelden. Der Kanton stellt dafür ein Anmeldeverfahren zur Verfügung. Die Stimmberechtigten können sich mit wenigen Klicks selbstständig an- und auch wieder abmelden.

Wer sich als E-Voterin oder E-Voter für den eidgenössischen Abstimmungstermin vom 8. März 2026 registrieren möchte, kann dies vom 1. Dezember 2025 bis 11. Januar 2026 machen. Bei Verpassen der Frist, erfolgt die Registrierung erst für den übernächsten Urnengang. Nach der Anmeldung folgt ein Bestätigungsschreiben per Post.

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