Sicherheitsholzschlag an der Finelenstrasse mit Strassensperrung
Der Holzschlag ist im November geplant und bedingt tagsüber von Montag bis Freitag die Sperrung der Strasse mit Umleitung des Quartierverkehrs.

Der Baumbestand im Privatwald oberhalb der Finelenstrasse ist sehr alt, grösstenteils krank oder bereits abgestorben. Die Bäume müssen aus Gründen der Sicherheit vor allem für die Benützer der Strasse dringend entfernt werden. Auch Neophyten, also gebietsfremde Pflanzen, die sich stark ausgebreitet haben und die einheimische Flora bedrängen, sollen eliminiert werden.
Der Holzschlag nimmt zwei Wochen in Anspruch. Er ist im November geplant und bedingt tagsüber von Montag bis Freitag die Sperrung der Strasse mit Umleitung des Quartierverkehrs.
In Hölstein waren solche Schläge in den letzten Jahren immer wieder nötig so zum Beispiel in den Gebieten Gugen, Stutz oder Leuenberg. Das Landschaftsbild hat sich jeweils innert kurzer Zeit wieder erholt und die frischen Waldungen wirken positiv.
Für die Wiederaufforstung werden Sorten der sogenannten Sorbus-Arten verwendet. Diese Baumarten wachsen langsam, bleiben eher nieder und bestehen gegenüber den sich wandelnden klimatischen Einflüssen besser.
Mitspracherecht der Bevölkerung bei Eingriffen im siedlungsnahen Wald
Der im September angekündigte Sicherheitsholzschlag an der Finnelenstrasse bewegte sechs Stimmberechtigte dazu, beim Gemeinderat einen formellen Stimmbürgerantrag einzureichen. Sie wünschen ein Mitspracherecht der Bevölkerung bei allen Eingriffen im siedlungsnahen Wald.
Der Waldbesitz in Hölstein ist ausschliesslich Privateigentum. Der Gemeinde steht schon allein deshalb aber auch aus raumplanerischer Sicht keine Kompetenz zu, in die Waldbewirtschaftung und -entwicklung einzugreifen. Massgebend für die Privateigentümer sind die gesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton und die Anweisungen des Amts für Wald beider Basel.
Über das Stimmbügerbegehren findet an der nächsten Gemeindeversammlung eine Erheblichkeitsabstimmung statt. Der Gemeinderat beantragt die Ablehnung des Antrags.